Iran: Sorge um Gesundheit der inhaftierten britischen Stiftungsmitarbeiterin Nazanin Zaghari-Ratcliffe
Obwohl ihr Gesundheitszustand sich verschlechtert, wird der politischen Gefangenen Nazanin Zaghari-Ratcliffe die notwendige medizinische Behandlung verweigert. Sie wurde im Iran aufgrund konstruierter Anklagen inhaftiert und zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der Gesundheitszustand der im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierten britischen Stiftungsmitarbeiterin Nazanin Zaghari-Ratcliffe (im Bild mit ihrer Tochter Gabriella) verschlechtert sich weiter. Wie Amnesty International berichtet, hat die politische Gefangene starke Nacken-, Arm- und Rückenschmerzen und kann die Arme kaum bewegen. Bis zum 19. Februar wurde ihr ein Facharztbesuch verweigert, dann wurde sie schließlich in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Die Neurologin dort fand eine sofortige stationäre Behandlung zur Durchführung von Tests und zur Behandlung unbedingt erforderlich. Ohne die seien ein bleibender Schaden ihres rechten Arms und ihrer rechten Hand nicht auszuschließen. Dennoch wurde sie noch am selben Tag ins Gefängnis zurückgebracht.
Amnesty International fordert, dass Nazanin Zaghari-Ratcliffe sofort und bedingungslos freigelassen wird und dass ihr eine fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses erlaubt wird.
Nazanin Zaghari-Ratcliffe, britische Staatsbürgerin iranischer Herkunft, ist seit April 2016 im Iran in Haft. Im September 2016 wurde sie nach einem unfairen Gerichtsverfahren vor dem Revolutionsgericht in Teheran zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde am 22. Januar 2017 von der Willkürjustiz im Iran bestätigt. Nazanin Zaghari-Ratcliffe ist Projektleiterin der Thomson Reuters Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung zur Förderung von unabhängigem Journalismus und Rechtsstaatlichkeit.
Die Stiftungsmitarbeiterin wurde aufgrund konstruierter Anklagen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die iranische Justiz wirft ihr vor, an „Umsturzversuchen“ gegen das Regime im Iran beteiligt gewesen zu sein. Menschenrechtler und Iran-Experten bezeichnen diese Vorwürfe als absurd. Das Regime in Teheran nutze solche Fälle als politisches Druckmittel – so wie es schon bei zahlreichen anderen Gefangenen mit doppelter Staatsbürgerschaft gemacht wurde.
Richard Ratcliffe, der Ehemann der inhaftierten Nazanin Zaghari-Ratcliffe, setzt sich mit einer internationalen Kampagne für die Freilassung seiner Frau ein, hier bei einer Mahnwache vor der iranischen Botschaft in London.
Nazanin Zaghari-Ratcliffe befand sich mit ihrer 22 Monate alten Tochter Gabriella nach einem Besuch bei ihrer Familie in Teheran auf der Rückreise nach London, als sie Anfang April 2016 festgenommen wurde. Der Reisepass ihrer Tochter, die britische Staatsbürgerin ist, wurde von den Behörden konfisziert. Damit darf die Tochter, die nun in der Obhut der Großeltern in Teheran ist, nicht zu ihrem in London lebenden Vater ausreisen.
Die Thomson-Reuters-Stiftung, die weltweit Journalisten ausbildet, bezeichnete die Vorwürfe gegen ihre Mitarbeiterin als haltlos. Auch der Ehemann der Angeklagten erklärte, die Vorwürfe seien „komplett absurd“. Seine Frau habe mit der gemeinsamen Tochter nur ihre Familie in Iran besuchen wollen. Seinen Angaben zufolge befand sich seine Frau 45 Tage lang in Isolationshaft.
Die „Hinrichtungsmaschinerie“ im Iran muss ein Ende haben!
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehem. Bundesministerin der Justiz: „Angesichts einer solch grausigen Hinrichtungswelle, die der Hohe Kommissar der UN für Menschenrechte auf das Schärfste verurteilt hat, muss die internationale Anerkennung des Iran wieder in Frage gestellt werden. Die iranische Justiz tritt die Menschenrechte, die internationalen Konventionen und das Völkerrecht nach wie vor mit Füßen.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild), ehem. Bundesministerin der Justiz, hat in einem Gastbeitrag in FOCUS Online die Massenhinrichtungen im Iran scharf verurteilt. Sie forderte auch, das Gefängnismassaker, dem im Jahre 1988 im Iran bis zu 30000 politische Gefangene zum Opfer fielen, aufzuarbeiten und dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zuzuleiten. Die Vertreter des Teheraner Regimes, die gegen internationales Recht verstoßen, so die ehem. Bundesjustizministerin, müssen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen werden.
In dem Gastbeitrag heißt es u.a.:
Man kann es kaum glauben, aber die Fakten sind eindeutig: Zurzeit sind im Iran mal wieder Massenhinrichtungen angesagt. Brutal und menschenverachtend werden bis zu 25 Exekutionen an einem Tag vollzogen. Die iranische Justiz verliert jedes Maß und schwelgt in Gewalt. Die Opfer sind junge sunnitische Kurden, die schon jahrelang hinter Gittern saßen, gefoltert und zu Geständnissen gepresst wurden.
Ihre Urteile fielen nach wenigen Minuten ohne Rechtsbeistand und Verteidigungsmöglichkeit. Ihre Vergehen sind Kampf gegen Gott, Gotteslästerung und Aufruhr. Am 2. August starben sie, ohne sich von Ihren Familien verabschieden zu können. Sie wurden gehenkt und qualvoll zu Tode stranguliert.
In die Regierungszeit des iranischen Präsidenten Rohani fallen inzwischen 2600 Vollstreckungen, allein im August gab es 100 Hinrichtungen. Zu den Opfern gehören auch Jugendliche und Homosexuelle. Weitere 4000 Menschen warten unter menschenunwürdigen Bedingungen auf ihre Exekution. Die Liste dieser staatlichen Exzesse ließe sich noch lange fortsetzen.
Jedenfalls werfen diese letzten Wochen einen vernichtenden Blick auf den islamischen Gottesstaat Iran, der sich mit den Atomverhandlungen von Wien wieder in die Staatengemeinschaft eingliedern wollte. Angesichts einer solch grausigen Hinrichtungswelle, die der Hohe Kommissar der UN für Menschenrechte auf das Schärfste verurteilt hat, muss die internationale Anerkennung des Iran wieder in Frage gestellt werden. Die iranische Justiz tritt die Menschenrechte, die internationalen Konventionen und das Völkerrecht nach wie vor mit Füßen.
Altes Todesausschuss-Protokoll wurde veröffentlicht
Vor diesem Hintergrund kommt der aktuellen Veröffentlichung eines Mitschnitts einer Sitzung des sogenannten „Todesausschusses“ aus dem Jahre 1988 eine besondere Bedeutung zu. Hieraus geht klar hervor, dass der damalige Massenmord an etwa 30.000 Oppositionellen, größtenteils Mitglieder der Volksmodjahedin (MEK), nicht unumstritten war. Jedenfalls wurde die geplante – und später auch durchgeführte – Beseitigung der Opposition vom designierten Nachfolger Chomeinis, dem Großajatollah Montazeri, scharf verurteilt. Daraufhin wurde Montazeri abgesetzt und von der Nachfolge als religiöser Führer ausgeschlossen.
Montazeri hatte unmissverständlich gesagt, dass eine willkürliche Tötung nur aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer ideologischen oder politischen Gruppe durch den Staat ein Verbrechen sei und die daran beteiligten Vollstrecker zur Verantwortung gezogen werden müssten. Er führte weiter aus, dass solche politisch motivierten Entscheidungen der Idee des Gottesstaates Schaden zufügen. Dieser Tonmitschnitt verbreitet sich derzeit massenhaft im Iran und bestimmt die öffentliche Diskussion.
Der aktuelle Justizminister Mostafa Pour-Mohammadi – also ein Mitglied des Kabinetts von Rohani – ist selbst einer der maßgeblichen Vollstrecker der heutigen wie auch der damaligen Massentötungen. In einem Interview mit der staatlichen Nachrichtenagentur Tasnim zu den Diskussionen über diesen staatlich angeordneten Massenmord hat er erklärt, dass er stolz sei, an den Tötungen mitgewirkt und so „das Urteil Gottes durchgeführt zu haben“. Es ist ungeheuerlich und ein Affront gegen die zivilisierte Gesellschaft, dass ein „Justizminister“ ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit dem Hinweis auf Gott und die Religion rechtfertigt.
Die Beziehungen zum Iran müssen überdacht werden
All dies muss dazu führen, die Beziehungen zum Gottesstaat Iran gründlich zu überdenken. Es ist dringend notwendig, die Ereignisse in den iranischen Gefängnissen von 1988 aufzuarbeiten und dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zuzuleiten. Eine Reihe von NGOs mit ECOSOC-Status haben diesbezüglich schon eine Erklärung vorbereitet und dem Menschenrechtsrat in Genf zugeleitet. Die Verbrechen von 1988 werden als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden müssen, denn sogar schwangere Frauen wurden umgebracht allein, weil sie Sympathisanten der MEK waren.
Heute wissen wir, dass die Willkürjustiz im Iran ein Grundprinzip der sogenannten Gottesherrschaft ist. Das Gewaltmonopol ist in den Händen der nicht demokratisch legitimierten Machtelite konzentriert, die damit die eigene Diktatur auf brutale Weise sichern will. Der Iran versucht immer wieder, seine Gottesherrschaft mit der Scharia zu rechtfertigen und als Gegenmodell zur Menschenrechts-Charta und zur Demokratie hinzustellen.
Das sieht dann folgendermaßen aus: Gott ist der alleinige und unanfechtbare Souverän! Also ist das Individuum von der staatlichen Kontrolle des Rechts ausgeschlossen und kann auch keine persönlichen Rechte in Anspruch nehmen. Die islamische Rechtsprechung ist folglich von der Gottesherrschaft bestimmt und der islamistische Gelehrte und der Revolutionsrichter entscheiden ohne juristische Ausbildung über die Menschen. Verschärfend kommt hinzu, dass auch das aus der Gottesherrschaft abgeleitete Vergeltungsprinzip, neben dem Ansatz der Abschreckung, die Urteile bestimmt. Menschenrechte und besonders Frauenrechte spielen dabei keinerlei Rolle.
Seit 37 Jahren gibt es Massenhinrichtungen im Iran
Eine Folge dieser Praxis sind massenhafte Hinrichtungen, wie gerade die Geschichte der islamischen Republik beweist, mit Hunderttausenden von Opfern in nunmehr 37 Jahren. Aber auch die Folter als Instrument der Rechtsfindung leitet sich aus diesem fundamentalistischen Islam ab und legitimiert damit jede menschenfeindliche Methode der Bestrafung, wie Amputation, Blendung oder Verätzung. Die internationalen Konventionen gegen Hinrichtungen und Folter werden deshalb vom Iran abgelehnt.
Da der Iran aber ein Staat der Staatengemeinschaft sein will und auch viele Konventionen ratifiziert hat, verstoßen seine Vertreter gegen internationales Recht und müssen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen werden. Hier schließe ich mich dem Appell der iranischen Oppositionspolitikerin Maryam Rajavi an: „Das Massaker an 30.000 politischen Gefangenen im Iran ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die UNO muss dies untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht stellen.“
Weltgemeinschaft muss versuchen, die Diktatur zu beenden
Doch damit nicht genug: Der Iran muss seine menschenrechtsverachtende Rechtspraxis einstellen und sich dem internationalen Recht unterordnen. Alle Verbrechen der iranischen Diktatur müssen verfolgt, aufgeklärt und bestraft werden. In Folge dessen müssen auch die internationalen Beziehungen, seien sie wirtschaftlich, politisch oder kulturell, diesem Postulat untergeordnet werden.
Dazu gehört natürlich auch die internationale Vereinbarung, die Vernichtung von Staaten oder Menschengruppen nicht zum Staatsziel zu machen. Ist es doch erklärtes Ziel des iranischen Regimes, Israel zu vernichten. Hier zeigt sich die Grundstruktur des Systems der Gottesherrschaft am deutlichsten und belegt für sich selbst seine Unfähigkeit zur Veränderung.
Deshalb müssen alle Anstrengungen der Weltgemeinschaft darauf ausgerichtet sein, das menschenverachtende System der Diktatur oder Gottesherrschaft zu beenden und den Aufbau einer menschlichen und freiheitlichen Ordnung zu fördern. Gerade Deutschland hat bewiesen, wie aus einer Ära der Unmenschlichkeit, des Kulturbruchs und des moralischen Verfalls ein säkularer Rechtsstaat in Freiheit, Demokratie und Wohlstand erwachsen kann.
Weltärztebund fordert das Teheraner Regime auf, Gefangenen nicht länger ärztliche Hilfe zu verweigern
Der Weltärztebund und andere Organisationen aus dem Bereich der Medizinethik und der Menschenrechte fordern das iranische Regime auf, die Verweigerung des Zugangs zu ärztlicher Versorgung zu beenden, Gefangene vor Folter und Misshandlung zu schützen, sicherzustellen, dass sie menschlich behandelt werden und Beobachter zuzulassen, die Inspektionsbesuche durchführen.
Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA), der 112 nationale Ärzteverbände repräsentiert, hat das Regime im Iran zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bereich der Medizinethik und der Menschenrechte aufgefordert, Gefangenen nicht länger ärztliche Hilfe zu verweigern. Die Verweigerung medizinischer Versorgung wird u.a. im Raja’i-Shahr-Gefängnis in der Stadt Karaj nahe Teheran als Bestrafung von politischen Gefangenen eingesetzt.
In einem Schreiben an die Teheraner Justiz weist WMA-Präsident Dr. Ketan Desai auf die „bewusste Gleichgültigkeit von Gefängnisleitern in Bezug auf die medizinischen Bedürfnisse der Gefangenen hin. Sie weigerten sich, schwerkranke Gefangene in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses zu verlegen. Im Gefängnis gebe es lange Zeiträume ohne Warmwasser zum Waschen und Baden, zu enge Räumlichkeiten, schlechte Belüftung, unhygienische Zustände, Insektenbefall in der Nähe der Küchen, unzureichende Reinigungsmittel sowie magere Essensrationen (schlechter Qualität). Es werde davon ausgegangen, dass diese Zustände Gefangene einem Infektionsrisiko und verschiedenen Haut- und Atemwegserkrankungen aussetzen.
Das Schreiben wurde auch vom Internationalen Bund für Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen, vom Ständigen Komitee Europäischer Ärzte und vom Internationalen Rehabilitationsrat für Folteropfer unterzeichnet. Die Organisationen protestieren auch gegen die immer wieder auftretenden Fälle von Wächtern, die politische Gefangene schlagen, verbal attackieren und sexuell belästigen, insbesondere bei Transporten zur Krankenstation oder zu Gerichtsprozessen.
In dem Schreiben heißt es weiter: „Wir sind äußerst besorgt darüber, dass Gefangenen angemessener Zugang zu ärztlicher Versorgung verweigert wird. Diese ist ein wesentliches Menschenrecht, das nach internationalem Recht durch eine Haft nicht eingeschränkt werden darf. Die Verweigerung ärztlicher Versorgung kommt einer Misshandlung gleich und kann als Folter oder grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung gelten, die gemäß internationaler Menschenrechtsgesetzgebung eindeutig verboten sind.“
Die Unterzeichner erinnern die Verantwortlichen im Iran daran, dass der Iran die internationalen Vereinbarungen und Regeln mit unterzeichnet hat, in denen das “Recht eines jeden auf den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und geistiger Gesundheit” festgeschrieben ist. Darin enthalten ist auch die Verpflichtung, dass „Gefangene dieselben Standards medizinischer Versorgung genießen sollen, die in dem Land zur Verfügung stehen, und Zugang zu kostenlosen medizinischen Dienstleistungen ohne Diskriminierung aufgrund ihres Rechtsstatus” haben sollen.
Dr. Desai und seine Kollegen fordern das iranische Regime auf, die Verweigerung des Zugangs zu ärztlicher Versorgung zu beenden, Gefangene vor Folter und Misshandlung zu schützen, sicherzustellen, dass sie menschlich behandelt werden und Beobachter zuzulassen, die Inspektionsbesuche durchführen.
Außerdem fordern sie, dass auch im Iran sichergestellt wird, dass ärztliche Entscheidungen über Versorgung außerhalb des Gefängnisses und notwendige Freigänge aus medizinischen Gründen nur von den zuständigen Medizinern getroffen und nicht von Nicht-Medizinern überstimmt oder ignoriert werden.
Der Weltärztebund setzt sich für einen hohen ethischen Standard im Gesundheitswesen ein. Deutsches Mitglied ist die Bundesärztekammer in Berlin.
„HRW“: Iran in der Diskriminierung der Frauen nicht bestärken
„Die Internationale Volleyball-Föderation (FIVB) sollte dem Iran nicht länger das Recht zuerkennen, internationale Wettkämpfe der FIVB zu beherbergen,
solange das Land den Frauen das ungehinderte Zuschauen bei Volleyballspielen vorenthält“ – das erklärte „Human Rights Watch“ in einem Brief an Ary Graça, den Leiter des Sportverbandes.
In wenigen Wochen will die FIVB die Gastgeberländer für die Veranstaltungen des Jahres 2017 bekanntgeben.„Die FIVB sollte dem Iran das Recht, den nächsten Wettkampf der Weltliga zu beherbergen, nicht zuerkennen, wenn er nicht unter Beweis stellt, daß er aufhört, Frauen das Recht auf den Erwerb von Tickets und den Besuch aller Spiele zu verweigern,“ fügte „HRW“ in dem Brief hinzu.Dem Brief an Graça hängte „Human Rights Watch“ einen „Auszug aus der persischen Website von FIVB an, in dem es hieß, Frauen hätten für die Spiele, die im Juli 2016 in Teheran stattfanden, keine Karten kaufen dürfen – ‚aufgrund der begrenzten Zahl von für Zuschauerinnen bestimmten Plätzen’“.„In einem Auszug“, heißt es in dem Brief, „der just in der Zeit gemacht wurde, als der Kartenverkauf für das Spiel des Iran gegen Serbien begann, heißt es: ‚Die Frauenquote ist erschöpft’; damit wurde die Sorge hervorgerufen, daß eventuell von vornherein keine Karten an Frauen verkauft wurden.
Einmal wieder war“, so heißt es in dem Brief, „die Folge, daß für die Spiele der FIVB in dem 12 000 Plätze umfassenden Azadi-Stadium nur Männer Karten kaufen konnten.“Auf der in persischer Sprache gehaltenen Website Tabnak wurde berichtet, diese Tickets seien nicht zum Verkauf an das allgemeine Publikum, sondern für Ehefrauen von Funktionären des iranischen Regimes oder Funktionärinnen sowie iranische Athletinnen, manche auch für die Ehefrauen ausländischer Diplomaten bestimmt gewesen.Minky Worden, Direktor der weltweiten Initiativen von „Human Rights Watch“, schreibt: „Wenn man den Iran erneut zum Ort eines Wettkampfs der Weltliga macht, bestärkt man ihn in der Diskriminierung der Frauen.“„Entgegen ihrem Versprechen, die Diskriminierung in den Stadien aufzugeben, scheint die Iranische Volleyball-Föderation ein Verfahren ausgeheckt zu haben, das die meisten Frauen am Besuch der Spiele hindert,“ erklärte Worden. „Die FIVB sollte klar machen, daß der Iran keine internationalen Volleyballwettkämpfe beherbergen kann, bis die iranische Föderation ihr Versprechen erfüllt.“
Resolution des US Kongresses verurteilt Massenexekutionen des iranischen Regimes
Ein Artikel in der Huffington Post hat eine neue Resolution des Kongresses der Vereinigten Staaten über das Massaker von 1988 an politischen Gefangenen im Iran hervorgehoben.
Dr. Majid Rafizadeh, Präsident des Internationalen Amerikanischen Rates, schreibt: „Vor kurzem wurde im US Kongress eine Resolution (H.Res. 159) eingebracht in Bezug auf eine der schlimmsten Massenhinrichtungen politischer Gefangener seit dem II. Weltkrieg durch die Islamische Republik im Iran. Der Vorsitzende für Angelegenheiten der Heimatsicherung im Parlament Mike McCaul hat die Resolution eingebracht , die auch vom Vorsitzenden des Ausschusses für Außenpolitik des Parlaments Ed Royce, dem hochrangigen Mitglied Eliot Engel und dem Vorsitzenden des Verfahrensausschusses Peter Sessions unterstützt wird. Die Resolution kam heraus, als Hassan Rohani, der Präsident einer Regierung, die als diejenige mit der höchsten Zahl der Hinrichtungen pro Kopf rangiert, seine Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen bei deren 71. Sitzung hielt“.
Im Vorfeld von Rohanis Rede hat Associated Press berichtet, dass Tausende Protestierende sich vor dem Gebäude der Vereinten Nationen versammelt haben, um gegen die Verstöße gegen die Menschenrechte, die Hinrichtungen und das Massaker von 1988 an mehr als 30.000 Gefangene Protest zu erheben. Zu den Rednern dort gehörte der ehemalige Kandidat der Republikaner für das Vizepräsidentenamt Joe Lieberman und Geoffrey Robertson, der ehemalige Vorsitzende des Tribunals über Kriegsverbrechen in Sierra Leone, der über das Massaker von 1988 im Iran einen Bericht für die Arts Initiative der Vereinten Nationen veröffentlicht hat.
Die im US Kongress eingebrachte Resolution „verurteilt die Regierung der Islamischen Republik des Iran für das Massaker von 1988 an politischen Gefangenen und [fordert] Gerechtigkeit für die Opfer“.
Rafizadeh führt aus, dass die Resolution weiterhin besagt, dass „die Regierung der Islamischen Republik des Iran im Jahr 1988 in einem Zeitraum von 4 Monaten barbarische Massenhinrichtungen an Tausenden politischen Gefangenen und an vielen unabhängigen politischen Gruppen vollzogen hat… Nach einem Bericht des Iran Human Rights Documentation Center (Dokumentationszentrum für Menschenrechte im Iran) wurde das Massaker ausgeführt infolge einer Fatwa oder einem religiösen Dekret des damaligen Obersten Führers Ayatollah Ruhollah Khomeini, das besonders die Volksmudschahedin des Iran (PMOI), auch unter dem Namen Mujahedeen-e-Khalq (MEK) bekannt, ins Visier nahm“; Die besagte Resolution zitiert einen der früheren höheren Regimevertreter, der erklärte, das Massaker von 1988 sei „das größte Verbrechen, das unter der Islamischen Republik begangen worden sei, und die Geschichte wird uns dafür verurteilen“. Dementsprechend hat die Islamische Republik im Jahr 1988 Tausende von Gefangenen wegen ihrer politischen Überzeugungen hingerichtet, die hauptsächlich mit der Hauptoppositionsbewegung der Mujahedin-e Khalq in Verbindung standen. Die Opfer wurden in Massengräbern im Iran verscharrt, nachdem sie im Verlauf weniger Monate alle erschossen oder aufgehängt worden sind.
Nach einem Bericht vom 2. November 2007 von Amnesty International „wurden zwischen dem 27. Juli 1988 und dem Ende dieses Jahres [im Iran] Tausende von politischen Gefangenen, darunter solche aus Gewissensgründen, landesweit in Gefängnissen hingerichtet“.
Weiter heißt es in der Resolution, dass „zu denjenigen, die persönlich für diese Massenexekutionen verantwortlich sind, höhere Vertreter der derzeitigen Regierung gehören; … Wie es dort beschrieben wird, wurden die Gefangenen vor die Kommissionen gebracht und kurz über ihre politischen Verbindungen befragt. Jeder Gefangene, der sich geweigert hat, seine oder ihre Verbindung mit Gruppen aufzukündigen, die vom Regime als Feinde betrachtet wurden, wurde danach zur Hinrichtung abgeführt“, so H.Res 159.
Das bedeutet, dass zu den Opfern „Tausende von Menschen“ gehörten, „darunter Teenager und schwangere Frauen, die nur im Gefängnis dafür waren, dass sie sich an friedlichen Straßenprotesten beteiligten und dass sie politisches Informationsmaterial besaßen, wobei viele von ihnen ihre Urteile zu Gefängnis schon verbüßt hatten oder gerade verbüßten“.
In der Resolution des Kongresses wird festgestellt: „Die Gefangenen wurden gruppenweise hingerichtet, manche durch Massenerhängungen und andere von einem Erschießungskommando, und ihre Leichname in Massengräber abgelegt“. Laut Amnesty International „handelte es sich bei der Mehrheit der Getöteten um Unterstützer der PMOI [MEK], aber auch Hunderte von Mitgliedern und Unterstützern anderer politischer Gruppen … waren unter den Opfern der Exekutionen“.
Der Kongressresolution zufolge „zielten die späteren Wellen von Hinrichtungen auf religiöse Minderheiten, wie Mitglieder des Baha’i Glaubens, von denen viele brutaler Folter unterworfen wurden, bevor sie umgebracht wurden“. Und weiter: “Den Angehörigen der Hingerichteten wurden Nachrichten über ihre Liebsten verweigert und es war ihnen verboten, die öffentlich zu betrauern”.
Ferner wird in der Resolution erwähnt, dass „in einem vor kurzem veröffentlichten Tonband der verstorbene Hussein-Ali Montazeri, ein Großayatollah, der Khomeinis Hauptstellvertreter war, die Bemühungen des Regimes, die MEK ins Visier zu nehmen, aufgriff und dazu geäußert hat, die Massentötungen von 1988 seien ‚das größte Verbrechen, das unter der Islamischen Republik begangen worden ist, und die Geschichte wird uns dafür verurteilen‘“.
Ein Bericht von Amnesty kommt zu dem Schluss, „es dürfe keine Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte geben, gleichgültig wo oder wann sie stattgefunden haben. Die Hinrichtungen von 1988 sollten zum Gegenstand einer unabhängigen unparteiischen Untersuchung gemacht und die Verantwortlichen sollten vor Gericht gestellt und angemessen bestraft werden“.
Nach der Resolution „hatte der derzeitige Oberste Führer Ali Khamenei, wie es heißt, Kenntnis über das Massaker und hat er es später stillschweigend gebilligt“.
„Das Montazeri Tonband wurde vom Sohn von Ayatollah Hossein-Ali Montazeri Ahmad öffentlich gemacht, einem gemäßigten Kleriker, der die vertrauliche Aufzeichnung seines Vaters auf seine
Internetseite stellte. Es wurde ihm aber vom Geheimdienst befohlen, es zu entfernen”, schreibt Rafizadeh.
Montazeri erklärt in der Aufzeichnung: „Ihr [iranische Regimevertreter] werdet in Zukunft in den Annalen der Geschichte als Verbrecher eingeätzt sein. Das größte Verbrechen, das unter der Islamischen Republik begangen worden ist, seit dem Beginn dieser Revolution bis heute, das von der Geschichte verurteilt werden wird, ist dieses Verbrechen [die Massenexekutionen], das ihr begangen habt“.
Weiter Rafizadeh: „Ironischerweise erweist es sich, dass alle die Leute, die Montazeri in der Aufzeichnung anspricht und warnt, derzeit hohe Positionen genießen. Mostafa Pour-Mohammadi war Vertreter des Ministeriums für Nachrichtendienste in dem berüchtigten Evin Gefängnis und er wurde von dem sogenannten moderaten Präsidenten Hassan Rohani zum Justizminister ernannt. Ebrahim Raeisi war öffentlicher Ankläger und ist als Chef der Astan Qods Razavi eingesetzt worden, die über Milliarden Dollar an Einkünften verfügt“.
Einer der derzeitigen Regimevertreter im Iran ist Rohanis Justizminister Mostafa Pour-Mohammadi. Vor kurzem hat Pour-Mohammadi nach der Veröffentlichung des Tonbandes, in dem man hört, dass die damalige Nummer zwei der Islamischen Republik das Verbrechen verurteilt, die Kommission für das Massaker verteidigt und gesagt, er sei „stolz“, „Gottes Geheiß“ ausgeführt zu haben, indem er Opponenten getötet hat.Hussein Ali Nayeri war Richter und ist jetzt im Obersten Gerichtshof des Iran vertreten. In seinen Memoiren schreibt Montazeri, dass er Nayeri gesagt habe, er solle die Hinrichtungen wenigstens im Monat Moharram bei den religiösen feiern stoppen, aber Nayeri habe laut BBC geantwortet: „Wir haben bisher 750 in Teheran getötet… wir werden unseren Job machen mit der [Hinrichtung] weiterer 200 und dann werden wir hören, was Sie sagen“.
Wichtig ist die Feststellung, dass, wenn man es realistisch sieht, diese Leute nur wenige von denen sind, die an solchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in großem Maßstab beteiligt waren. Sie wurden mit höheren Posten, Macht und Geld belohnt.
Montazeri riet den herrschenden Politikern: „Denkt daran, was in 50 Jahren passieren wird, wenn die Menschen ein Urteil über den Führer (Khomeini) fällen und sagen werden, dass er ein blutrünstiger, brutaler und mörderischer Führer war“. Es muss bemerkt werden, dass die Enthüllung der Massenhinrichtungen nur auf einen Sommer in der 37-jährigen Geschichte der Islamischen Republik weisen. Was ist da noch alles verborgen, was wir noch nicht kennen?
Die Schriften, Botschaften und Tonaufnahmen von Irans vormaligem Erbe als Oberster Führer machen die systematischen Methoden deutlich, die die Vertreter der Islamischen Revolution benutzen, um die Opposition zu unterdrücken. Hinrichtungen und brutale Strafen gegen die Opposition sind zum Eckstein des politischen Establishments im Iran geworden, während der Iran in der Welt an der Spitze steht, was die Zahl der Hinrichtungen pro Kopf anbetrifft.
Das Massaker der Islamischen Republik von 1988 und Montazeris Tonband zeigen auf eines der schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das in der modernen Geschichte begangen worden ist und weiter geschieht. Es zeigt auf die Mittel, die die Regierung benutzt, um die Bevölkerung zu kontrollieren und die Opposition zum Schweigen zu bringen. Es zeigt auf die wechselseitige Verknüpfung von Regierung und Repression und es weist auf die Dominanz des Corps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC), den Geheimdienst, Khamenei und alle, die ihnen ergeben sind.
Es obliegt den Menschenrechtsorganisationen, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), rigoros Untersuchungen durchzuführen und diejenigen, die diese Verbrechen begangen haben und weiter begehen – und die die höhere Chance haben, heute hohe Positionen im Iran zu besetzen – , vor Gericht zu stellen. Es gibt immer mehr Rufe danach, diese Leute vor Gericht zu stellen. Keine Person und keine Institution, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, sollten ein angenehmes Leben haben, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Schließlich obliegt es auch dem Kongress und jedem, der auf der Seite der Gerechtigkeit steht, die folgenden Punkte, die in der neuesten Resolution des Kongresses aufgeführt werden, zu beachten:
„1. Verurteilt die Regierung der Islamischen Republik des Iran für das Massaker von 1988 und dafür, dass die Beweise für diese handfeste Reihe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet werden;
2. fordert die Regierung in den USA und ihre Verbündeten auf, das Massaker öffentlich zu verurteilen und auf die Regierung des Iran Druck auszuüben, den Angehörigen der Opfer, detaillierte Informationen über ihre Liebsten und ihre letzte Ruhestätte zu geben; und
3. fordert den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation im Iran und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, eine Untersuchungskommission einzurichten, die über das Massaker vollständig ermitteln, Beweise sammeln, die Namen und Aufgaben der besonderen Täter feststellen und sie vor Gericht stellen soll“.
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: Gemeinsame schriftliche Erklärung von NGO’s zur Verurteilung des iranischen Regimes wegen des 1988 von ihm begangenen Massakers
NCRI – Während der 33. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, die vom 13. bis zum 30. September 2016 in Genf stattfand,
legten fünf NGO’s mit Beratungsstatus bei den Vereinten Nationen gemeinsam mit fünf Menschenrechts-organisationen eine Erklärung mit dem Thema „Das 1988 an politischen Gefangenen begangene Massaker – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor.
Diese Erklärung wurde am 13. September 2016 vom Sekretariat des Menschenrechtsrates als offizielles Dokument registriert und veröffentlicht. Es folgt der vollständige Text:MenschenrechtsratDreiunddreißigste SitzungTagesordnung Punkt 4Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordernGemeinsame schriftliche Erklärung, vorgelegt von der Gewaltlosen Radikalen Partei, Transnational und Überparteilich – einer Nichtregierungsorganisation mit allgemeinem Beratungsstatus, der Internationalen Vereinigung zu den Rechten der Frauen, France Libertés: der Stiftung Danielle Mitterrand, weiteren Nichtregierungsorganisationen mit besonderem Beratungsstatus, der Internationalen Entwicklung der Bildung Inc., der Bewegung gegen Rassismus und für die Völkerfreundschaft sowie Nichtregierungsorganisationen in der Absenderliste.
Das 1988 an politischen Gefangenen im Iran begangene Massaker stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darAm 9. August wurde nach 28 Jahren eine vertrauliche Tonbandaufnahme von einem Treffen veröffentlicht, das am 15. August 1988 stattfand und an dem Ayatollah Hossein-Ali Montazeri, der damals noch als Erbe von Ayatollah Khomeini galt, und Mitarbeiter der Justiz und des Geheimdienst-ministeriums des Iran teilnahmen; sie offenbart neue Einzelheiten von der größten Hinrichtungswelle der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg. Auf diesem Tonband bestätigen die für das Massaker von 1988 Verantwortlichen das Massaker mit ihrer eigenen Stimme. Die Massenhinrichtungen politischer Gefangener begannen im Iran im Jahre 1981.Nach dem im Juli 1988 abgeschlossenen Waffenstillstand erließ Ayatollah Khomeini eine Fatwa (ein Dekret). Darin heißt es:„Da die verräterischen Monafeqin (die MEK/PMOI) nicht an den Islam glauben und das, was sie sagen, auf Täuschung und Heuchelei beruht, da ihre Führer zugegeben haben, daß sie zu Renegaten geworden sind, und da sie zum Krieg gegen Gott antreiben, wird hiermit angeordnet, daß jene, die sich in den Gefängnissen des Landes befinden und weiterhin darauf beharren, daß sie die Monafeqin (MEK/PMOI) unterstützen, weil sie zum Krieg gegen Gott antreiben, zum Tode verurteilt werden. In Teheran werden Herr Hojatol-Islam Nayyeri, Richter der Scharia, Herr Eshraqi (Staatsanwalt von Teheran) sowie ein Vertreter des Geheimdienstministeriums durch Mehrheitsbeschluß über ihr Schicksal entscheiden. In den Gefängnissen der Provinzhauptstädte werden der Richter der Scharia, der revolutionäre Ankläger und ein Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums die Entscheidung treffen. Die für die Urteile Verantwortlichen sollten frei sein von Zögern und Zweifel; sie sollten gegenüber den Ungläubigen ihren ganzen Zorn entfalten.“Auf die Frage des Leiters der Justiz, ob diese Fatwa auch für jene gelten solle, über die bereits Haftstrafen verhängt worden seien, erklärte Ayatollah Khomeini:„In allen genannten Fällen – d. h. wenn die betroffene Person in irgendeinem Zustand, zu irgendeiner Zeit auf ihrer Unterstützung der Heuchler (MEK/PMOI) beharrt hat, geht das Urteil auf Hinrichtung. Vernichtet sofort die Feinde des Islams! Was die Fälle betrifft, so greifen Sie auf die Kriterien zurück, die einen beschleunigten Vollzug des Urteils fördern!“Der Fatwa von Ayatollah Khomeini entsprechend wurden in allen Provinzen ähnliche Kommissionen gebildet. Sie trugen offiziell den Titel „Begnadigungs-Kommission“, doch die Häftlinge gaben ihnen den Namen „Todeskommission“. Viele von denen, die während dieser Hinrichtungswelle umgebracht wurden, waren bereits von Revolutionsgerichten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden und verbüßten ihre Strafen. Einige hatten ihre Strafen bereits verbüßt, waren aber nicht entlassen oder ohne Grund erneut verhaftet worden. Andere waren entlassen, doch neuerlich verhaftet worden; sie wurden während des an den politischen Gefangenen begangenen Massakers hingerichtet.Auf dem Tonband von der Zusammenkunft des 15. August 1988 hört man, wie Herr Montazeri mit der Todeskommission spricht. Anwesend sind Mostafa Pour-Mohammadi, Vertreter des Geheimdienstministeriums, Hossein-Ali Nayyeri, der religiöse Richter, Morteza Eshraqi, Staatsanwalt von Teheran, und Ebrahim Raissi, stellvertretender Staatsanwalt von Teheran. Pour-Mohammadi ist gegenwärtig der Justizminister des Iran, Nayyeri ist Leiter des Höchsten Disziplinargerichts für Richter, und Raissi ist der Leiter der Stiftung „Astan Qods-e Razavi“, eines der wichtigsten mit dem Staat verbundenen politischen und ökonomischen Machtzentren des Iran. Er gilt als Kandidat für die Nachfolge Khameneis. Es folgen Zitate von der Sitzung:
Montazeri:„In anderen Städten haben sie allerlei Dinge (Verbrechen) begangen. … In Ahwaz war es wirklich furchtbar. Dieser Richter, jener Richter, in dieser Stadt, in jener Stadt – sie verurteilten jemanden zu fünf Jahren, sechs Jahren, zehn Jahren, fünfzehn Jahren. Wenn man jetzt diese Leute hinrichtet, ohne daß sie etwas Neues begangen hätten, heißt es, daß das gesamte System der Justiz in die Irre geht.“Zu Pour-Mohammadi, dem Vertreter des Geheimdienstministeriums, sagte Montazeri:„Der Geheimdienst kontrollierte (die Tötungen) und investierte darein. Ahmad Khomeini (der Sohn des Ayatollah) hat vor 3 bis 4 Jahren selbst gesagt, alle Freunde der PMOI sollten hingerichtet werden, selbst wenn sie nur deren Zeitung, ihre Schriften oder auch nur eine von ihren Erklärungen gelesen haben.“ Montazeri:„Unter denen, die getötet wurden, befinden sich 15 Jahre alte Mädchen und schwangere Frauen. Nach schiitischer Rechtslehre darf eine Frau, auch wenn sie eine ‚Mohareb’ ist (d. h. zum Krieg gegen Gott antreibt), nicht hingerichtet werden. Ich habe Khomeini das gesagt; er antwortete: Nein, auch Frauen müssen hingerichtet werden.“Nach der Ausführung der Fatwa war in einigen Gefängnissen des Landes – darunter dem Dizel-Abad-Gefängnis in Kermanshah, dem Vakil-Abad-Gefängnis in Mashhad, dem Gefängnis in Gachsaran, dem Gefängnis von Khoramabad, dem Gefängnis von Kerman sowie dem Masjed-Soleyman-Gefängnis – kein einziger politischer Gefangener mehr übrig. In anderen Gefängnissen wurden praktisch alle, die mit der „Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI/MEK)“ verbunden waren, hingerichtet. In einer der Frauenabteilungen des Gohardasht- (Rajai-
Shahr-)Gefängnisses der Stadt Karaj überlebten von 200 Häftlingen nur vier.In einem Brief an Khomeini vom 31. Juli 1988 protestierte Ayatollah Montazeri gegen die Massenhinrichtungen und wies auf „den Tod von einigen tausend Menschen in wenigen Tagen“ hin. In einem anderen Brief bezog sich Ayatollah Montazeri auf die Tötungen als „ein Massaker“; er schrieb, die Mojahedin verträten eine Ideologie, eine Denkschule, die durch Hinrichtungen nicht ausgelöscht werden könne.Bald nach dem Beginn des Massakers wurden auch viele von denen, die mit anderen politischen Gruppen verbunden waren, hingerichtet.
Das Vorgehen der „Todeskommission“Nach zahlreichen Berichten war das Vorgehen der Todeskommission sehr einfach. Die erste Frage war: „Mit welcher politischen Organisation sind Sie verbunden?“ Jene, die antworteten: „mit den Mojahedin“ (PMOI), wurden sofort an den Galgen gesandt. Die ‚korrekte’ Antwort lautete „Monafeqin“ (‚Heuchler’ – das war der verächtliche Name, mit dem die iranischen Behörden die PMOI belegten). Nach Ayatollah Montazeri genügte in manchen Städten diese Antwort nicht; es folgten weitere Fragen:- Sind Sie bereit, die Monafeqin in einem Fernsehinterview zu verurteilen?
– Sind Sie zum Kampf gegen die Monafeqin bereit?
– Sind Sie bereit, einem aktiven Mitglied der Monafeqin die Schlinge um den Hals zu legen?
– Sind Sie bereit, für die Armee der Islamischen Republik Minenfelder zu räumen?Eine verneinende Antwort auf diese Fragen bedeutete die Hinrichtung.
MassengräberDie in Teheran und anderen Städten Hingerichteten wurden in Massengräbern bestattet. In einigen Fällen wurden 100 Leichen übereinander gestapelt. Sie wurden niemals untersucht; die Beherrscher des Iran versuchten, alle Spuren der Massengräber auszulöschen. Am Ende des Jahres 2009 und zu Beginn des Jahres 2009 wurde das Gelände der Massengräber au dem Khavaran-Friedhof im Osten Teherans von Bulldozern planiert. Amnesty International beharrte in einer Erklärung vom 20. Januar 2009 darauf, daß die Möglichkeit, diese Friedhöfe zu untersuchen, erhalten werden müsse.Der Besondere Berichterstatter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen erklärte in seinem Bericht des Jahres 1989: „Am 14., 15. und 16. August 1988 wurden 860 Leichen vom Evin-Gefängnis (Teheran) zum Behesht-e-Zahra-Friedhof transportiert“ – und dies, obwohl die Mehrheit der Toten in Massengräbern des Khavaran-Friedhofes bestattet wurde.Reza Malek, ehemals ranghoher Beamter des Geheimdienstministeriums, der zu einem Whistle-Blower geworden ist, wurde verhaftet und erst vor kurzem nach zwölfjähriger Haft entlassen. Er hatte aus dem Gefängnis heimlich einen Videoclip an Ban Ki-moon geschickt. Der Clip enthüllte die Hinrichtung von 33 700 Personen in wenigen Tagen des Jahres 1988.Dr. Mohammad Maleki, der erste Kanzler der Teheraner Universität nach der Revolution von 1979 und angesehener Dissident im Iran, wies in einem Interview mit „Dorr TV“ am 14. August 2016 darauf hin, daß Reza Malek, der im Geheimdienstministerium eine Position bekleidete und mit Dokumenten und Archiven befaßt war, erklärte hatte, mehr als 30 400 der hingerichteten Häftlinge seien von der PMOI gewesen, und 2000 – 3000 seien Linke und Marxisten gewesen.
Unabhängige BerichteDer britische Jurist Geoffrey Robertson, QC, Leiter des Sondergerichts der Vereinten Nationen für Sierra Leone, veröffentlichte im Jahre 2010 einen gründlichen, mit Dokumenten versehenen Bericht von diesen Tötungen, obwohl er nicht zu allen Beweismitteln Zugang hatte: „Mullahs ohne Gnade“. Er erklärt deutlich, daß diese Tötungen Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren und als Völkermord angesehen werden können. Richter Robertson klagt die internationale Gemeinschaft wegen Mangels an Entschiedenheit angesichts dieses Verbrechens an. Er schließt, die Untätigkeit und Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft gegenüber diesem Verbrechen räume der iranischen Regierung die Freiheit ein, das Völkerrecht zu brechen und weiterhin die Menschenrechte zu verletzen. Er schließt:„Die in den Gefängnissen des Iran begangenen Massaker sind aufgrund ihrer vorsätzlichen, von den politischen und juristischen Führern des Staates geplanten Grausamkeit schärfer zu verurteilen als vergleichbare Fälle. … Die beiden Führer, die die Massaker von 1988 anordneten und durchführen ließen, Khamenei und Rafsanjani, sind heute Höchster Führer bzw. Vorsitzender des Schlichtungsrates; die Richter der Todeskommissionen bekleiden Stellungen in der Justiz. Sie verdienen es, vor ein internationales Gericht gestellt zu werden; nur der Sicherheitsrat könnte ein solches einrichten.“ (S. 104)Was in den iranischen Gefängnissen im Jahre 1988 geschah, verbleibt als tiefe Narbe in Leib und Seele des iranischen Volkes. Die einzige Möglichkeit, diesen Schmerz zu lindern, bestünde in einer umfassenden Ermittlung und in der Identifizierung jener, die ihre Macht missbrauchten, um tausende ihrer ideologischen Gegner hinrichten zu lassen.Am 2. November 2007, dem 20. Jahrestag des Massakers, gab Amnesty International eine Erklärung heraus, in der es sich auf diesen Tag als Tag des Gedenkens an das „Häftlingsmassaker“ bezog. Am 25. Dezember 2005 bezeichnete ein Bericht von Human Rights Watch diese Tötungen ebenfalls als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.Am 4. Februar 2001 hieß es in einem Artikel der britischen Zeitung „The Sunday Telegraph“: „Eine Fatwa Khomeinis kostete 30 000 Menschen das Leben.“ Ein Zeuge des Massakers, der unter dem Pseudonym „Payam“ von der kanadischen Zeitung „The Toronto Star“ interviewt wurde, gab die Zahl der Hinrichtungen mit
30 000 an.Diese Zahl wurde 2010 in der französischen Zeitung „La Croix“ von dem Leiter des iranischen und afghanischen Büros von „Reporter ohne Grenzen“ bestätigt.Kürzlich schrieb Mohammad Nourizad, der vor der Unterdrückung des Aufstands von 2009 in Teheran eng mit Ayatollah Ali Khamenei verbunden war, in einem Artikel über Ruanda: „Hier (d. i. im Iran) wurden binnen zwei oder drei Monaten 33 000 Männer, junge und alte, inhaftiert, gefoltert und hingerichtet. Ihre Leichen wurden von Lastwagen zum Khavaran-Friedhof und in ödes Gelände gebracht und in Massengräbern bestattet, glücklich über das, was sie getan hatten …“Am 20. September 2013, dem 25. Jahrestag dieser Untaten, gab die „Internationale Föderation für die Menschenrechte (FIDH)“ bekannt, sie qualifiziere gemeinsam mit der LDDHI die Ereignisse von 1988 als außergerichtliche und willkürliche Hinrichtungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den internationalen Abkommen gehört kein Statut für die Begrenzung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es ist daher die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, vertreten durch den Menschenrechtsrat und den Sicherheitsrat, sich um diese Angelegenheit zu kümmern und die Täter vor Gericht zu stellen. Die Angelegenheit stellt sich umso dringlicher dar, als das Massaker und der Völkermord von 1988 kein Ende gefunden hat, sondern immer noch weiter geht; die Hinrichtung von 25 Sunniten am 2. August 2016 ist das vorerst letzte Beispiel. Außerdem sitzen die für das Massaker von 1988 Verantwortlichen immer noch in Schlüsselpositionen und unterdrücken und töten weiterhin verschiedene Teile der iranischen Gesellschaft.Abschließend empfehlen wir dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für die Menschenrechte, dem Menschenrechtsrat und der Vollversammlung der Vereinten Nationen, das Massaker auf ihre Tagesordnung zu setzen, in einem ersten Schritt eine internationale Kommission zur Ermittlung dieses schändlichen Verbrechens einzusetzen und den Fall an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weiter zu leiten.Und wir fordern den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, ein internationales Tribunal zu bilden, damit die für die Verbrechen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.Auch die Vereinigung von Völkerrechtsanwälten „Hände weg von Kain“ des „Edmond-Rice-Zentrums“, das Komitee der Vereinigung iranischer Frauen in Frankreich zur Förderung der Menschenrechte im Iran sowie NGO’s ohne Beratungsstatus teilen die in dieser Erklärung mitgeteilten Ansichten.
Samstag, 3.9.2016 – 17 Uhr – Pariser Platz am Brandenburger Tor • 2600 Hinrichtungen seit dem Amtsantritt von Rohani, allein 100 im August • Massaker an 30.000 politischen Gefangenen in 1988 ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – wir fordern GerechtigkeitDie heutige Demonstration wird von der iranischen Exilopposition – dem Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) – veranstaltet. Es geht dabei um Menschenrechte und Gerechtigkeit für die Opfer des größten Massakers im Iran sowie gegen die Todesstrafe. Die Deutsch-Iranischen Gemeinden und Anhänger des NWRI demonstrieren gegen die sich verschärfende Hinrichtungswelle (ca. 100 Hinrichtungen allein im August 2016 und 2600 Hinrichtungen – darunter viele Jugendliche – seit dem Amtsantritt von Hassan Rohani, dem Präsidenten des Mullah-Regimes). Die Demonstranten solidarisieren sich zudem mit den politischen Gefangenen im Iran. Eine Menschenrechtsausstellung sowie szenische Darstellungen und Straßenaufführungen sollen die Grausamkeiten im Iran spürbarer machen. Unter anderem werden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.) und Martin Patzelt (MdB) zu den Teilnehmern sprechen.
Die Teilnehmer werden die Bundesregierung auffordern, die andauernden grausamen Hinrichtungen im Iran zu verurteilen und die Beziehungen zum Iran von einem Stopp der Hinrichtungen abhängig zu machen.
Hintergrund: 1988 fand ein grausames Massakers im Iran statt, bei dem innerhalb von zwei Monaten mindestens 30.000 politische Gefangene – größtenteils Angehörige von oppositionellen Volksmodjahedin (MEK) – aufgrund einer Fatwa (Dekret) von Ayatollah Chomeni hingerichtet wurden. Man spricht vom größten systematischen staatlich geplanten Massaker nach dem zweiten Weltkrieg. Die verantwortlichen Blutrichter von damals sitzen heute noch im Kabinett von Rohani bzw. bekleiden höchste Ämter des Gottesstaates.
Amnesty International, FIDH (Liga für Menschenrechte), Human Rights Watch und viele andere NGOs haben mehrfach gefordert, dass diese Verbrechen international untersucht wird und die Verantwortlichen vor den Internationalen Gerichtshof gestellt werden.
Die Iranische Oppositionsführerin Maryam Rajavi erklärte dazu: „Das Massaker an 30.000 politischen Gefangenen im Iran ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die UNO muss dies untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht stellen.“
Die Vereinten Nationen müssen dazu ein unabhängiges Komitee gründen, welches die Vorfälle untersucht. Sein Abschlußbericht muss vor dem UN-Sicherheitsrat debattiert und ein internationales Tribunal gegründet werden, unter dem die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ajatollah Chamenei, Hassan Rohani, Justizminister Pour-Mohammadi und viele andere Verantwortliche dieser Zeit müssen für diesen Genozid an Zehntausenden unschuldigen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen werden.
Erschreckende Hinrichtungsbilanz im Iran: 87 Hinrichtungen im Januar
Unter den Hinrichtungsopfern waren auch Minderjährige. UN-Experten fordern einen Hinrichtungsstopp im Iran: „Jedes Todesurteil, das entgegen den internationalen Verpflichtungen einer Regierung verhängt wird, ist gesetzwidrig und kommt damit einer willkürlichen Hinrichtung gleich.”
Das Teheraner Regime setzt sich weiter über die Appelle der internationalen Gemeinschaft hinweg und setzt die Massenhinrichtungen fort. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen und staatlichen iranischen Medien wurden im Januar im Iran 87 Gefangene hingerichtet. Damit wurde durchschnittlich alle 9 Stunden eine Hinrichtung vollstreckt.
Unter den Opfern waren auch zwei junge Männer, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Damit hat das Teheraner Regime erneut gegen das Völkerrecht und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurde der 20-jährige Arman Bahr Asemani am 15. Januar im Shahab-Gefägnis der zentraliranischen Stadt Kerman hingerichtet. Er war im Alter von 16 Jahren zum Tode verurteilt worden. Im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Tabriz wurde am 18. Januar der 18-jährige Hassan Hassanzadeh hingerichtet. Er wurde im Todestrakt gefangen gehalten, seit er 15 Jahre alt war.
Am 17. Januar hatten drei UN-Experten das Regime im Iran aufgefordert, die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung eines minderjährigen Straftäters zu stoppen. „Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass das Leben eines minderjährigen Straftäters weiterhin in Gefahr ist und dass er jederzeit hingerichtet werden kann”, erklärten die Experten Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte im Iran, Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche und willkürliche Hinrichtungen, und Benyam Dawit Mezmur, Vorsitzender des Komitees für die Rechte des Kindes.
„Die iranischen Verantwortlichen müssen die Hinrichtung dieses Jugendlichen sofort stoppen und die gegen ihn verhängte Todesstrafe aufheben, wie das durch die internationalen Standards zur Verhängung dieser Strafe gefordert wird”, betonten die Experten.
Im Iran werden weiter minderjährige Straftäter zum Tode verurteilt und hingerichtet, obwohl dies gemäß dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte und der Kinderrechtskonvention strikt verboten ist, die auch vom Iran unterzeichnet wurden.
Im Januar 2016 hatte das Komitee für die Rechte des Kindes das Regime im Iran aufgefordert, die Hinrichtung von Kindern und Personen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, zu beenden. Dennoch wurden 2016 mindestens fünf minderjährige Straftäter hingerichtet, und aktuell befinden sich Berichten zufolge mehr als 78 Jugendliche in Todeszellen.
„Iran muss seine internationalen Verpflichtungen einhalten, indem es die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ein für alle Mal einstellt”, erklärten die Experten.
Jahangir und Callamard äußerten außerdem ihre Empörung über die Hinrichtung von 16 Gefangenen, die am 16. Januar im Iran wegen angeblicher Drogenvergehen hingerichtet wurden. „Internationalem Recht zufolge dürfen Länder, in denen weiterhin die Todesstrafe gilt, diese nur für die schwersten Verbrechen verhängen, d.h. solche, bei denen der Täter vorsätzlich getötet hat. Drogendelikte zählen nicht dazu”, betonten die Expertinnen.
„Außerdem zeigen Informationen, die wir erhalten haben, dass die Gerichtsverfahren einiger dieser Personen nicht den internationalen Vorschriften für faire Verfahren entsprochen haben”, erklärten die Expertinnen. „Jedes Todesurteil, das entgegen den internationalen Verpflichtungen einer Regierung verhängt wird, ist gesetzwidrig und kommt damit einer willkürlichen Hinrichtung gleich.”
In den vergangenen zwei Jahren wurden Berichten zufolge im Iran mehr als 1000 Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet, und aktuell droht rund 5000 Gefangenen die Vollstreckung ihres wegen Drogendelikten verhängten Todesurteils.
„Bis die Todesstrafe wegen Drogendelikten im Iran abgeschafft ist, sollte ein Moratorium für diese Hinrichtungen erfolgen und alle geplanten Hinrichtungen wegen Drogendelikten sollten gestoppt werden”, betonten die beiden Expertinnen.
Sie stellten außerdem fest, dass Menschenrechtsverteidiger, die sich im Iran gegen die Todesstrafe einsetzen, zunehmend verfolgt werden. Mehrere Aktivisten gegen die Todesstrafe wurden im Jahr 2016 zu langen Haftstrafen verurteilt.
Asma Jahangir (Pakistan) wurde im September 2016 vom Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran ernannt. Sie ist eine ehemalige Sonderberichterstatterin für standrechtliche Hinrichtungen und für Religionsfreiheit.
Agnes Callamard (Frankreich) ist Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche und willkürliche Hinrichtungen. Sie leistet weltweit anerkannte Arbeit im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Engagements. Sie hat multilaterale Organisationen und Regierungen weltweit beraten und Menschenrechtsuntersuchungen in mehr als 30 Ländern geleitet.
Das Komitee für die Rechte des Kindes ist ein Gremium aus 18 unabhängigen Experten, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Unterzeichnerstaaten überwacht.
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung besorgt über drohende Hinrichtung eines Iraners, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt wurde
Bärbel Kofler: „Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.“
Anlässlich von Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 16. Januar in einer Pressmitteilung:
„Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erfüllt mich mit sehr großer Besorgnis.
Sajad Sanjari war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Auch im Berufungsverfahren wurde sein Todesurteil aufrechterhalten.
Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.
Hintergrund:
Der heute 21-jährige Sajad Sanjari wurde 2012 zum Tode verurteilt. Er gestand den ihm vorgeworfenen Mord, sagte aber, er habe in Selbstverteidigung gehandelt, da der Mann ihn vergewaltigen wollte. Im Juni 2015 wurde vor dem Hintergrund des neuen iranischen Jungendstrafrechts eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirkt. Im November 2015 wurde Sajad Sanjari jedoch erneut zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vom obersten Gerichtshof Irans im August 2016 bestätigt. Eine Revision ist dort noch anhängig.“
Nein zur Todesstrafe:Massenhinrichtung im Iran weltweit verurteilt
Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: „Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.“
Am 2. August wurden im Gohardasht-Gefängnis der iranischen Stadt Karaj (westlich von Teheran) mindestens 20 Gefangene hingerichtet. Die Männer gehörten der sunnitischen Minderheit im Iran an. Bereits Mitte Juli war im Gefängnis der westiranischen Stadt Arak der 19-jährige Hassan Afshar hingerichtet worden. Er war zum Zeitpunkt seiner Festnahme erst 17 Jahre alt. Mit der Hinrichtung des Gefangenen, der zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Straftat noch minderjährig war, hat das Teheraner Regime erneut gegen das Völkerrecht und die Kinderrechtskonvention verstoßen.
Die Hinrichtungen haben weltweit Bestürzung hervorgerufen und wurden scharf verurteilt. Der Hohe Menschenrechtskommissar der UNO Zeid Ra’ad Al Hussein (Bild) bedauerte die Hinrichtungen und teilte in Genf mit, es gebe ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Strafverfahren. Mindestens einer der am 2. August hingerichteten Männer, der 29-jährige Shahram Ahmadi, sei durch Folter gezwungen worden, ein leeres Blatt Papier zu unterschreiben, auf das dann ein falsches Geständnis geschrieben wurde.
Der UN-Menschenrechtskommissar nannte die Hinrichtung von Gefangenen, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, „besonders entsetzlich“ und forderte das Teheraner Regime auf, das strickte völkerrechtliche Verbot solcher Hinrichtungen zu achten.
Paris: Exiliraner fordern den Stopp der Hinrichtungen im Iran.
Auch die Europäische Union verurteilte die Hinrichtungen.Eine EU-Sprecherin wies darauf hin, dass die EU die Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen ablehne. Die EU sei besorgt über die hohe Anzahl der Hinrichtungen im Iran.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Bild), erklärte am 05.08.2016 zu den jüngsten Hinrichtungen im Iran:
„Ich bin zutiefst entsetzt, dass, wie erst jetzt bekannt wurde, Iran am 18. Juli den jungen Iraner Hassan Afshar hingerichtet hat.
Hassan Afshar war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Seine Hinrichtung ist damit ein vollkommen inakzeptabler Völkerrechtsbruch, zumal beträchtliche Zweifel daran bestehen, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.“
Für Demokratie, Menschenrechte und Flüchtlingsschutz
Schutz und Hilfe für Flüchtlinge durchsetzen!
Menschenrechte verteidigen!
NEIN zum islamistischen Extremismus und Terror!
NEIN zur Todesstrafe! Hinrichtungen stoppen!
Minderheiten schützen!
Für Frauenrechte eintreten!
Am zweiten Juli-Wochenende kamen in Paris Zehntausende Menschen zusammen, um ein klares Zeichen für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz zu setzen. Mehrere Veranstaltungen, darunter eine Großkundgebung, Vortragsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Konferenzen, Ausstellungen und Mahnwachen, befassten sich mit den Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen im Iran und der Notlage der iranischen Flüchtlinge im Lager Camp Liberty im Irak.
Die Teilnehmer – die meisten Exiliranerinnen und -Iraner – waren aus verschiedenen Ländern zu den Veranstaltungen angereist. Namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Menschenrechtsexperten, Parlamentarier, Außenpolitiker und Sicherheitsexperten aus ganz Europa, Amerika, Kanada, arabischen Ländern und der iranischen Demokratiebewegung wirkten daran mit. Menschenrechtsgruppen, Frauenrechtlerinnen sowie Experten für Völker- und Flüchtlingsrecht informierten ausführlich über die aktuelle Lage im Iran und in Camp Liberty.
Die Pariser Veranstaltung, an der auch viele Migranten aus arabischen Ländern teilnahmen, wandte sich entschieden gegen Extremismus, Fanatismus und den Missbrauch der Religion für Gewalttaten und Terror. Gemeinsam und solidarisch haben Christen, Muslime und Anhänger anderer Glaubensgemeinschaften in Paris ein ermutigendes Zeichen für Toleranz und ein friedliches Miteinander gesetzt.
Zu den Mitwirkenden aus Deutschland gehörten:
Rita Süssmuth, langjährige Präsidentin des Deutschen Bundestages
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehem. Bundesministerin der Justiz
Günter Verheugen, Experte für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, und ehem. Vizepräsident der EU-Kommission
Über die Iran-Großveranstaltung in Paris berichteten mehrere Internetseiten live. Das iranische Exilfernsehen, das im Iran und Irak empfangen werden kann, berichtete in Live-Übertragungen und in zahlreichen Sondersendungen darüber. Die Veranstaltung fand ein beachtliches Echo in Dutzenden internationalen TV-, Print- und Internet-Medien.
In Paris wurde darauf hingewiesen, dass das Teheraner Regime nach wie vor alle internationalen Aufrufe zum Stopp der Hinrichtungen und zur Abschaffung der Todesstrafe im Iran ignoriere. Im Iran drohe auch zahlreichen Gefangenen die Hinrichtung, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden. Das Regime behalte Gesetze bei, die es erlauben, selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode zu verurteilen.
Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurden seit dem Amtsantritt des Regime-Präsidenten Rohani im Iran mindestens 2500 Menschen hingerichtet. Die tägliche Terrorherrschaft des Regimes gegen die eigene Bevölkerung gehe unvermindert weiter. Die Regierung Rohanis habe ihre Haltung zur Anwendung der Todesstrafe nicht geändert. Die Hinrichtungszahlen von 2015 gehören zu den höchsten in der jüngeren Geschichte des Iran. Die Mitwirkenden der Veranstaltungen in Paris forderten den sofortigen Stopp der Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran.
Zu den Rednern in Paris gehörte auch der iranisch-amerikanische Pastor Saeed Abedini, der wegen seines christlichen Glaubens im Iran drei Jahre lang in Haft war. Weltweit hatten sich Menschenrechtler und Kirchenvertreter für seine Freilassung eingesetzt. Pastor Saeed Abedini berichtete über die Verfolgung von Christen und anderen Minderheiten im Iran.
Die im Iran herrschende Diktatur gehört weiterhin zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern der Welt. Zu den Mitwirkenden in Paris gehörten auch viele ehemalige politische Gefangene und Familienangehörige von Hinrichtungsopfern. Sie berichteten über die grausame Verfolgung von Regimegegnern im Iran. Die Verfolgungsmaßnahmen gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten im Iran halten an. Kritische Stimmen werden durch Zensur, Berufsverbote und Haftstrafen zum Schweigen gebracht.
Frauenrechtlerinnen machten auf die sich verschlimmernde Diskriminierung und Unterdrückung der Frauen und Mädchen im Iran aufmerksam. Die Zwangsverheiratungen von Mädchen und die Gewalt gegen Frauen, die durch die islamistischen Gesetze des Teheraner Regimes gefördert werden, nehmen in alarmierender Weise zu. Die Gesetze des Teheraner Regimes legalisieren sogar „Ehrenmorde“, und es gibt keine spezifischen Gesetze, die häusliche Gewalt unter Strafe stellen.
Menschenrechtler forderten in Paris ernsthafte Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, um den Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen im Iran Einhalt zu gebieten. Die Menschenrechtslage im Iran habe weltweite Bedeutung, und es sei die Verantwortung der Weltgemeinschaft, wirksam für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen.
Die 18jährige Paria Kohandel (im Bild mit ihrer Schwester Zahra) berichtete in Paris über das Schicksal ihres Vaters, der seit 10 Jahren im Iran in politischer Haft ist.
Menschenrechtsverletzungen nicht ignorieren!
Die in Paris mitwirkenden Exiliraner, darunter Vertreter von Dutzenden exiliranischen Menschen- und Frauenrechtsvereinen, bezeichneten es als Beschwichtigungspolitik, wenn Länder die Menschenrechtsverletzungen und Massenhinrichtungen im Iran ignorieren und verschweigen, um ihre Beziehungen zum Teheraner Regime zu verbessern.
Sie protestierten dagegen, dass mehrere EU-Länder nach dem Atomabkommen, das dem Teheraner Regime das Ende zahlreicher Sanktionen gebracht hat, ohne jede Vorbedingung Investitionen im Iran tätigen. Angesichts der Dominanz der Revolutionsgarde über die iranische Wirtschaft könne es keinen Zweifel daran geben, dass das meiste Geld, statt für die Entwicklung des Landes eingesetzt zu werden, direkt in die Unterstützung von Terrorgruppen in der Region fließt. Damit würden ausländische Investitionen es dem Teheraner Regime ermöglichen, seinen Machtbereich in der Region auszuweiten. In Paris wurde an die elementaren Grundwerte Europas erinnert, die es verbieten, Diktaturen zu fördern, die alle Aufrufe zur Einhaltung der Menschenrechte ignorieren.
Nein zum islamistischen Extremismus und Terror!
Die Pariser Veranstaltung wandte sich entschieden gegen Extremismus, Fanatismus und den Missbrauch der Religion für Gewalttaten und Terror. Menschenrechtler und Verfechter eines toleranten Islams riefen dazu auf, die Menschenrechtsverletzungen islamistischer Regimes und Terrorgruppen nicht zu dulden.
Mitwirkende aus der iranischen Demokratiebewegung wiesen darauf hin, dass die fundamentalistische Diktatur im Iran die treibende Kraft hinter islamistischen Terrorgruppen sei, die in verschiedenen Ländern im Namen des Islam Gewalt ausüben. Das Teheraner Regime sei das Epizentrum für Terrorismus und Fundamentalismus in der heutigen Welt und damit die Hauptbedrohung für die globale Sicherheit und den Frieden. Die Weltgemeinschaft müsse entschlossen gegen den islamistischen Terror vorgehen.
Die in Paris versammelten Exiliranerinnen und -Iraner forderten lautstark das Ende der fundamentalistischen Diktatur und die Schaffung von Demokratie und Menschenrechten in ihrer Heimat. Sie forderten Freiheit für alle politischen Gefangenen, die Gleichberechtigung der Frauen, Religionsfreiheit und das Ende der Diskriminierung von Minderheiten im Iran.
Die Iran-Großveranstaltung in Paris setzte ein ermutigendes Zeichen für Demokratie, Menschenrechte, Flüchtlingsschutz und Toleranz. Von ihr ging die klare Botschaft der Solidarität mit den Opfern von Gewaltherrschaft und Terror aus.