Gefängnis Vakilabad in Maschhad: Systematische Verletzung der Menschenwürde und Grundrechte weiblicher Gefangener
Die Frauenabteilung des Vakilabad-Gefängnisses in Maschhad hat sich faktisch in ein Lager der Verbannung verwandelt – ein Umfeld, das von Vernachlässigung, Leid und der völligen Missachtung grundlegender Menschenrechte geprägt ist. Weibliche Inhaftierte sind unter entwürdigenden sanitären, ernährungsbezogenen und medizinischen Bedingungen untergebracht; ihre Grundrechte werden systematisch verletzt.
Trotz begrenzter Kapazität sind derzeit mindestens 3.500 Gefangene in der Einrichtung untergebracht. Viele von ihnen leiden unter akutem Mangel an sauberem Trinkwasser, angemessener Ernährung und grundlegenden Hygienemitteln. Die Mahlzeiten sind von äußerst schlechter Qualität und enthalten kaum Nährstoffe, was zu vielfältigen gesundheitlichen Problemen führt.

Gefängnis Vakilabad in Maschhad
Kritische Mängel in Hygiene und medizinischer Versorgung
Frauen sind gezwungen, selbst im Winter mit kaltem Wasser zu duschen – was häufig zu chronischen Erkältungen, Gelenkschmerzen und weiteren gesundheitlichen Beschwerden führt. Es stehen nur acht funktionierende Toiletten für alle weiblichen Gefangenen zur Verfügung. Die medizinische Versorgung ist praktisch nicht existent: Die kleine Krankenstation ist hoffnungslos unterversorgt, es fehlen sowohl Medikamente als auch geschultes Personal.
Zwangsarbeit und systematische Ausbeutung
Zwangsarbeit ist im Vakilabad-Gefängnis alltäglich geworden. Die Frauen müssen in verschiedenen Werkstätten arbeiten – etwa in der Teppichweberei, Schneiderei, Schuhproduktion oder bei der Reinigung von Quarantänebereichen – von 6 Uhr morgens bis 16 Uhr, in manchen Fällen, besonders in der Schuhwerkstatt, sogar bis 22 Uhr. Für diese schwere Arbeit erhalten sie nur einen äußerst geringen Monatslohn. Die daraus erzielten Profite fließen hauptsächlich an die Gefängnisleitung, insbesondere an den Direktor selbst. Wer sich weigert, an der Zwangsarbeit teilzunehmen, wird kollektiv bestraft – etwa durch Entzug der Telefonrechte.
Kommunikations- und Besuchsverbote – besonders für politische Gefangene
Politische Gefangene unter den Frauen sind vollständig vom Telefonkontakt ausgeschlossen und werden gezielt auf Anordnung der Gefängnisleitung isoliert, um jeglichen Austausch mit anderen Insassinnen zu unterbinden. Besuchsmöglichkeiten sind extrem eingeschränkt und dauern nur wenige Minuten; wiederholte Anträge von Familienangehörigen auf Besuche bleiben in vielen Fällen unbeantwortet.
Systematische Gewalt und alltägliche Hinrichtungen
Körperliche und psychische Gewalt sind im Vakilabad-Gefängnis institutionalisiert. Frauen werden täglich von Aufsehern beschimpft, bedroht und entwürdigend behandelt. Hinrichtungen werden regelmäßig innerhalb des Gefängnisses durchgeführt, was ein Klima ständiger Angst und Traumatisierung unter den Gefangenen erzeugt.
Drogenhandel im Gefängnis – mit Wissen der Behörden
Berichten zufolge sind Betäubungsmittel, darunter Methadon, leicht innerhalb des Gefängnisses erhältlich. Methadon wird über die Krankenstation ausgegeben, andere Drogen wie „Nas“ (eine Form rauchfreien Tabaks) werden offen innerhalb der Anstalt verkauft – teils für bis zu 400.000 Toman pro Päckchen. Diese Transaktionen erfolgen offenbar mit Wissen und unter Aufsicht der Gefängnisverwaltung, einschließlich des Direktors.
Dieser Bericht beleuchtet lediglich einen Bruchteil der unmenschlichen Zustände, denen weibliche Gefangene im Vakilabad-Gefängnis in Maschhad ausgesetzt sind. Der Entzug grundlegender Bedürfnisse, Zwangsarbeit, Kommunikationsverbote, psychische und physische Gewalt sowie die grausame Praxis alltäglicher Hinrichtungen weisen auf systematische und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen hin.
Der Umfang und die Schwere dieser Missstände unterstreichen die Dringlichkeit, mit der internationale Menschenrechtsorganisationen Ermittlungen einleiten, Druck auf das iranische Regime ausüben und unabhängige Kontrollen fordern müssen, um diesen schweren Verstößen gegen die Menschenwürde ein Ende zu setzen.