
Zwei Menschenrechtsexpertinnen der Vereinten Nationen haben die iranischen Behörden aufgefordert, die systematische Unterdrückung christlicher Gemeinschaften zu beenden. Anlass ihrer gemeinsamen Erklärung war unter anderem die Beschlagnahmung des Geländes der Evangelischen St.-Petrus-Kirche in Teheran und die erzwungene Räumung der dort lebenden Gemeindemitglieder.
Christinnen und Christen im Iran sind seit Jahren zunehmenden Repressionen ausgesetzt. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, langjährige Haftstrafen, Misshandlungen, Drohungen gegen Kirchengemeinden sowie die Schließung und Beschlagnahmung von Gotteshäusern.
In ihrer offiziellen Erklärung vom 15. Juli verurteilten Mai Sato, UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran, und Nazila Ghanea, UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das Vorgehen gegen die christliche Gemeinde der St.-Petrus-Kirche.
Die beiden Expertinnen forderten die iranischen Behörden auf, den vertriebenen Gemeindemitgliedern die Rückkehr zu ermöglichen, sämtliche Drohungen und Einschüchterungsmaßnahmen einzustellen und alle willkürlich inhaftierten Christinnen und Christen unverzüglich freizulassen.
Mindestens 79 Christen in Haft
Nach Angaben der UN-Expertinnen befinden sich derzeit mindestens 79 Christen im Iran in Haft. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich um Menschen, die zum Christentum konvertiert sind.
Einige von ihnen sollen unter Folter oder schwerem Druck zu Geständnissen gezwungen worden sein. Zu den Betroffenen gehört Mohammad Nikbakht, ein zum Christentum konvertierter Iraner. Berichten zufolge wird er seit März 2026 ohne Kontakt zur Außenwelt im Dastgerd-Gefängnis in Isfahan festgehalten.
Zwangsräumung der St.-Petrus-Kirche
Den Bewohnerinnen und Bewohnern des Geländes der Evangelischen St.-Petrus-Kirche in Teheran wurden lediglich zwei Wochen eingeräumt, um ihre Wohnungen zu verlassen. Den Verantwortlichen der Kirche soll für den Fall einer Weigerung mit Verhaftung gedroht worden sein.
Der letzte Bewohner verließ das Gelände am 12. Juli. Seitdem wächst die Sorge, dass der gesamte Kirchenkomplex abgerissen werden könnte.
Die UN-Expertinnen betonten, dass Zwangsräumungen nicht mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar seien. Solche Maßnahmen könnten insbesondere Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten in Obdachlosigkeit und weitere soziale Unsicherheit treiben.
Das rund vier Hektar große Gelände im Zentrum Teherans war für die christliche Gemeinde weit mehr als ein Grundstück. Es diente den Bewohnern als Zuhause, Schule und Gottesdienstort. Zum Komplex gehören neben dem Kirchengebäude auch zwei Schulen, mehrere Wohnungen und verschiedene Büros, darunter die Räume der Bibelgesellschaft und des Rates der Evangelischen Kirchen im Iran, dem das Grundstück gehört.
Systematische Einschränkung persischsprachiger Gottesdienste
Nach Einschätzung der UN-Expertinnen handelt es sich bei der Zwangsräumung nicht um einen Einzelfall. Vielmehr sei sie Teil einer langjährigen Reihe staatlicher Maßnahmen gegen christliche Gemeinschaften im Iran – insbesondere gegen Kirchen, die Gottesdienste in persischer Sprache anbieten.
Früher existierten im Iran rund 50 protestantische Kirchen, von denen viele ihre Gottesdienste auf Persisch abhielten. Heute gibt es faktisch keine solchen Kirchen mehr. Sie wurden entweder geschlossen oder dazu gezwungen, persischsprachige Gottesdienste einzustellen.
Auch die letzten drei anglikanischen Kirchen in Teheran, Isfahan und Schiras, denen Gottesdienste in persischer Sprache gestattet waren, durften seit der COVID-19-Pandemie nicht wiedereröffnet werden.
Die Freiheit der Religion und Weltanschauung umfasst das Recht, gemeinsam mit anderen Gläubigen Gottesdienste in der eigenen Sprache zu feiern und Gotteshäuser zu unterhalten.
Wird eine Kirche beschlagnahmt oder geschlossen, verliert eine religiöse Gemeinschaft nicht nur ein Gebäude. Sie verliert zugleich einen zentralen Ort des Glaubens, des sozialen Zusammenhalts und des gemeinschaftlichen Lebens.



