Entsetzen über die Hinrichtung eines Gefangenen im Iran

UN-Menschenrechtsexpertin: Entsetzen über die Hinrichtung eines Gefangenen im Iran, der mit 16 Jahren zum Tode verurteilt wurde

Asma Jahangir: „Die Regierung des Iran muss unverzüglich und bedingungslos damit aufhören, Kinder zum Tode zu verurteilen. Sie muss außerdem alle gegen Kinder verhängten Todesurteile umwandeln, wie es ihren internationalen Verpflichtungen entspricht.”

Asma Jahangir (Bild), die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage im Iran, hat sich entsetzt über die Hinrichtung eines jungen Mannes im Iran geäußert, der bei seiner Verurteilung zum Tode noch ein Kind war.

Der am 10. August in der südiranischen Stadt Shiraz hingerichtete 21-jährige Gefangene Alireza Tajiki wurde im Jahr 2012 im Alter von 15 Jahren verhaftet und 2013, als er 16 Jahre alt war, zum Tode verurteilt. Er wurde trotz wiederholter Interventionen durch UN-Menschenrechtsexperten hingerichtet, die erklärten, dass die Todesstrafe niemals gegen ein Kind angewandt werden dürfe, und die darauf hinwiesen, dass Tajiki Berichten zufolge wiederholt gefoltert worden sei und kein faires Gerichtsverfahren erhalten habe.

Die UN-Sonderberichterstatterin erklärte, sie sei äußerst bestürzt, erfahren zu müssen, dass diese Hinrichtung, die zuvor schon zwei Mal verschoben worden war, nun doch vollstreckt wurde. Sie betonte, dass Tajikis Todesstrafe nach einem juristischen Verfahren verhängt wurde, das internationale Standards für ein faires Verfahren nicht erfülle.

„Ich bin tief beunruhigt darüber, dass das Gericht sich auf erzwungene Geständnisse stützte, die Berichten zufolge durch Folter erlangt wurden, u.a. durch Schläge, Auspeitschungen und Aufhängen an Armen und Füßen“, sagte sie. „Diese Foltervorwürfe wurden nicht untersucht. Außerdem wurde Tajikis Recht auf rechtlichen Beistand verletzt, indem ihm beispielsweise während des gesamten Untersuchungsverfahrens der Zugang zu einem Anwalt verweigert wurde. Er wurde auch 15 Tage lang in Einzelhaft ohne Zugang zu seiner Familie gehalten.“

Die namhafte Menschenrechtsexpertin Asma Jahangir fügte hinzu: „Eine solche Behandlung ist schon bei einem Erwachsenen unakzeptabel. Dass aber ein minderjähriger Verdächtiger nach derart schweren Verletzungen seiner Rechte verurteilt und trotz aller Interventionen hingerichtet wird, ist wahrhaft schockierend.“

„Ich weise darauf hin, dass der Iran sowohl den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte als auch die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, die beide das Land dazu verpflichten, das Recht des Kindes auf Leben zu schützen und zu respektieren“, stellte die Sonderberichterstatterin fest. Diese Konventionen verbieten auch eindeutig die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe gegen Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind.“

Asma Jahangir erinnerte daran, dass unter dem Teheraner Regime seit Januar 2017 bereits drei weitere jugendliche Straftäter hingerichtet wurden. Mindestens 86 als Minderjährige zum Tode verurteilten Gegangenen drohe die Hinrichtung. Die tatsächliche Zahl sei vermutlich höher.

„Die Regierung des Iran muss unverzüglich und bedingungslos damit aufhören, Kinder zum Tode zu verurteilen“, erklärte Jahangir. „Sie muss außerdem alle gegen Kinder verhängten Todesurteile umwandeln, wie es ihren internationalen Verpflichtungen entspricht.”

Die pakistanische Rechtsanwältin Asma Jahangir wurde im September 2016 vom UN-Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran ernannt. Im Jahre 2010 wurde Asma Jahangir als erste Frau zur Präsidentin der Anwaltskammer beim Obersten Gerichtshof von Pakistan gewählt. Wegen ihres menschenrechtlichen Engagements wurde sie mit mehreren bedeutenden internationalen Menschenrechtspreisen ausgezeichnet. Sie hat umfassend im Bereich der Rechte von Frauen, des Schutzes von religiösen Minderheiten und der Abschaffung von Zwangsarbeit gearbeitet. Sie ist eine ehemalige Sonderberichterstatterin über standrechtliche Hinrichtungen und über Religionsfreiheit.