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Vereinszwecke

Der Verein “Freunde in der Not e.V.” ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Unser Ziel ist die Förderung der Menschenrechte und der Hilfe für Flüchtlinge und Verfolgte Personen, insbesondere für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.

Wir setzen uns für die Einhaltung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein, wo es in Artikel 1 heißt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Recht geboren.“

Die Menschenwürde ist auch das bestimmende Prinzip des deutschen Grundgesetzes. Hier heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „Das deutsche Volk bekennt sich darum zu dunverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Wir wenden uns bedingungslos gegen die Todesstrafe und treten für ihre Abschaffung u. a. im Iran ein. Die Todesstrafe ist grausam und unmenschlich, sie verletzt die Menschenwürde und die grundlegenden Menschenrechte. Todesurteile verhindern keine Gewaltverbrechen, bringen Opfern keine Gerechtigkeit, und im Falle von Justizirrtümern geht ein Menschenleben unwiederbringlich verloren.

Angesichts der schweren Notlage der iranischen Flüchtlinge, die wegen im Iran erlittener Menschenrechtsverletzungen das Land verlassen haben, konzentriert sich unsere Arbeit schwerpunktmäßig hierauf. Bei uns kommen engagierte Menschenrechtsaktivisten zusammen, um wirksame Unterstützung für die Opfer der Menschenrechtsverletzungen zu leisten.

In Zusammenarbeit mit Experten im Flüchtlings- und humanitären Völkerrecht setzen wir uns für die Menschenrechte und den Schutz von iranischen Flüchtlingen ein, die sich in ihrem Zufluchtsland in Gefahr befinden und Opfer von Zwangsvertreibung oder Deportation geworden sind. Wir treten für die Wahrung ihrer Rechte nach den Genfer Konventionen und dem Völkerrecht ein.

Auszüge aus der Satzung des Vereins “Freunde in der Not e.V.”

2 Gemeinnützigkeit
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer.

2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer zu verwenden hat.

3 Zweck und Aufgaben des Vereins
1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer und deren Familienangehörigen mit Hilfsgütern sowie mit finanziellen Beihilfen zum Lebensunterhalt, für ihre Unterkunft und ihre medizinische Versorgung.

2) Voraussetzung ist die Unterstützungsbedürftigkeit dieser Personen nach den Vorgaben des §53 Abgabenordnung (AO).

3) Der Verein setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge mit asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Problemen den notwendigen Rechtsbeistand erhalten, damit ihre Rechte gemäß den internationalen Flüchtlingskonventionen gewahrt werden.

4) Zu dem vom Verein unterstützten Personenkreis gehören Verfolgte in Ländern, wo Verstöße gegen die Menschenrechte stattfinden. Der Verein setzt sich gegen Folter, grausame und unmenschliche Strafen sowie gegen die Todesstrafe ein.

5) Der Verein setzt sich weiterhin dafür ein, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen und politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, darunter politische Gefangene und Folteropfer, den notwendigen Rechtsbeistand erhalten, damit ihre Rechte gemäß den internationalen Menschenrechtskonventionen gewahrt werden.

6) Der Verein setzt sich mit Aufklärungskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass die Notlagen von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten, Flüchtlingen, Vertriebenen und Kriegsopfern international bekannt gemacht werden, mit dem Ziel, dass die internationale Gemeinschaft sich für die Linderung ihrer Not einsetzt.

7) Der Verein fördert Aktivitäten und Initiativen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Menschenrechtsverletzungen, mit dem Ziel, zur Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen.

8) Für die Verwirklichung seines Satzungszwecks sammelt der Verein Geld- und Sachspenden.