Weltärztebund verurteilt Hinrichtung von Minderjährigen im Iran

Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) hat das Teheraner Regime aufgefordert, die international gültigen Menschenrechtsgesetze zu achten und die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige abzuschaffen.

 

Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA), der 112 nationale Ärzteverbände repräsentiert, hat die Hinrichtung von Gefangenen im Iran, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, verurteilt und die Mitwirkung von Ärzten bei der Vollstreckung der Todesstrafen als Verletzung des Völkerrechts bezeichnet.

Die Erklärung des Weltärztebundes, dem auch die Bundesärztekammer in Berlin angehört, nimmt Bezug auf den Fall des 19-jährigen Abolfazl Chezani Sharahi (Bild), der am 27. Juni im Gefängnis der zentraliranischen Stadt Ghom hingerichtet wurde. Nach Angaben von Amnesty International wurde Abolfazl Chezani Sharahi am 16. Januar 1999 geboren. Er wurde am 17. September 2014 zum Tode verurteilt, nachdem ein Gericht in der Stadt Ghom ihn wegen eines Tötungsdelikts schuldig gesprochen hatte. Zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat war er 14 Jahre alt.

Die Hinrichtung wurde nach Angaben des Weltärztebundes vollstreckt, nachdem Gerichtsmediziner in einem Gutachten festgestellt hatten, dass Abolfazl Chezani Sharahi zum Tatzeitpunkt, also im Alter von 14 Jahren, die geistige „Reife“ gehabt habe, um sein Handeln und dessen Konsequenzen zu begreifen.

In einem offenen Brief an die iranische Führung bezeichneten der WMA-Präsident Dr. Yoshitake Yokokura und der WMA-Vorsitzende Dr. Ardis Hoven diese Einbeziehung von Ärzten bei Hinrichtungen als unethisch und illegal. Sie sei eine Verletzung des Völkerrechts und der ärztlichen Verpflichtungen. Ärzte, so der Brief weiter, dürften nicht an Folter oder anderen grausamen Bestrafungen wie Hinrichtungen mitwirken. Sie dürften auch nicht „Reife-Gutachten“ erstellen, die dann von Gerichten für die Fällung von Todesurteilen verwendet werden, wie es im Iran der Fall sei. Mindestens 85 als Minderjährige verurteilte Gefangene seien zurzeit im Iran aufgrund solcher Gutachten in Hinrichtungsgefahr. Die Grundprinzipien der medizinischen Ethik würden die Mitwirkung von Ärzten an Todesurteilen oder an der Vorbereitung und Vollstreckung von Hinrichtungen verbieten.

Der Weltärztebund erinnerte daran, dass die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die vom Iran ratifiziert wurde, ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, welche bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren, verbietet. Das Teheraner Regime wurde aufgefordert, die international gültigen Menschenrechtsgesetze zu achten und die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige abzuschaffen.