Internationale Juristenvereinigung fordert Freilassung von Menschenrechtsanwältin im Iran

Die Inhaftierung der namhaften iranischen Rechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotoudeh ist Teil einer verschärften Verfolgungskampagne des Regimes gegen Menschenrechtsverteidiger im Iran.

Das Menschenrechtsinstitut der internationalen Juristenvereinigung „International Bar Association (IBA)“ hat die sofortige Freilassung der namhaften iranischen Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh (Bild) gefordert. Die 55-jährige Menschenrechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin ist seit dem 13. Juni im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurde sie u.a. wegen ihrer Mitarbeit in einer iranischen Vereinigung für die Abschaffung der Todesstrafe angeklagt.

In den letzten Monaten hat Nasrin Sotoudeh zahlreiche Fälle von Willkürurteilen der Regimejustiz gegen Frauenrechtlerinnen bekanntgemacht. Die Inhaftierung der Anwältin ist Teil einer verschärften Verfolgungskampagne des Regimes gegen Menschenrechtsverteidiger im Iran.

Nasrin Sotoudeh hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Regimegegner und Menschenrechtsaktivisten verteidigt und sich gegen die Hinrichtung von Minderjährigen eingesetzt. Wegen ihrer Menschenrechtsarbeit war sie bereits von 2010 bis 2013 in Haft. Anfang 2011 wurde die Anwältin zu sechs Jahren Haft sowie einem zehnjährigen Berufsverbot verurteilt. Im September 2013 wurde sie nach internationalen Protesten gegen ihre Inhaftierung unter Auflagen freigelassen, ihr Berufsverbot wurde teilweise aufgehoben. Nach ihrer Freilassung hat Nasrin Sotoudeh ihren Einsatz für Menschenrechte im Iran engagiert fortgesetzt.

Das Menschenrechtsinstitut der Juristenvereinigung IBA forderte die iranische Führung in einem offenen Brief auf, Nasrin Sotoudeh umgehend freizulassen und die internationalen Schutzmechanismen zu achten, die die Unabhängigkeit von Juristen gewährleisten. In dem Schreiben wird Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsanwältin allein wegen ihrer legitimen Arbeit als Juristin willkürlich inhaftiert wurde.

In dem Schreiben der IBA wird darauf hingewiesen, dass Nasrin Sotoudeh vor ihrer Festnahme öffentlich eine Änderung der iranischen Strafprozessordnung (Zusatz zu Paragraf 48) kritisiert hatte. Danach dürfen Gefangene, die wegen „Gefährdung der Staatssicherheit“ oder aus politisch motivierten Gründen festgehalten werden, sich nicht mehr von einem Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten lassen. Stattdessen müssen sie ihren Verteidiger aus einer Liste von Anwälten auswählen, die zuvor von der Regime-Justiz geprüft und bewilligt worden ist. Am 4. Juni gab die Justiz eine Liste mit nur 20 staatlich sanktionierten Rechtsbeiständen für die Provinz Teheran heraus. Nach Angaben von Menschenrechtlern enthält diese Liste Namen von ehemaligen Staatsanwälten und Richtern, die nicht unabhängig sind. Auf der Liste sind Juristen zu finden, die in den vergangenen Jahren als Richter Hunderte Todesurteile verhängt haben.

Mit der Umsetzung der neuen Vorschrift, den Verteidiger aus einer von der Justiz bewilligten Liste zu wählen, verstößt das Teheraner Regime gegen das Recht auf einen Rechtsbeistand eigener Wahl, welches ein wichtiger Schutzmechanismus für die Sicherstellung eines fairen Gerichtsverfahrens ist.

Die Juristenvereinigung IBA äußerte sich besorgt über diese Gerichtspraxis im Iran, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren widerspricht und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt. Sie wies auf das Recht von Anwälten hin, ihrer Arbeit nachgehen zu können, ohne Einschüchterungen, Verfolgung oder staatliche Eingriffe fürchten zu müssen.

Die IBA mit Sitz in London ist eine der weltweit führenden Vereinigungen von Rechtsanwälten, Anwaltskammern und -Verbänden. Mehr als 40.000 Juristen und knapp 200 Anwaltskammern und -Verbände aus aller Welt zählen zu ihren Mitgliedern. Der Deutsche Anwaltverein ist Mitglied der IBA. Das Human Rights Institute der IBA setzt sich dafür ein, die Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip zu fördern, zu schützen und durchzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft weltweit zu wahren.