Afghanische Kindersoldaten nach Syrien

Menschenrechtsorganisation: Teheraner Regime schickt afghanische Kindersoldaten nach Syrien in den Krieg

Human Rights Watch: „Der Iran muss unverzüglich die Rekrutierung von Kindersoldaten beenden und afghanische Kinder zurückholen, die er in den Kampf nach Syrien geschickt hat.“ Nach internationalem Recht ist die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren für den aktiven Einsatz in bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch macht darauf aufmerksam, dass die iranische Revolutionsgarde (IRGC) afghanische Flüchtlingskinder, die im Iran leben, für den Kampf in Syrien rekrutiert. Der Bericht von Human Rights Watch deckt sich mit Recherchen von iranischen Menschenrechtsaktivisten. Afghanische Minderjährige, von denen einige erst 14 Jahre alt waren, so der Bericht, haben in Syrien in der Fatemiyoun-Division gekämpft. Diese ausschließlich aus afghanischen Kämpfern bestehende Truppe wird von der iranischen Revolutionsgarde militärisch ausgebildet und ausgerüstet und kämpft im Syrienkonflikt an der Seite der Truppen des Assad-Regimes. Nach internationalem Recht ist die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren für den aktiven Einsatz in bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen.

Human Rights Watch hat die UNO aufgefordert, die Rekrutierung von Kindern durch die iranische Revolutionsgarde zu untersuchen. Die Garde müsse vom UN-Generalsekretär in die schwarze Liste der Organisationen aufgenommen werden, die sich aufgrund der Rekrutierung von Kindern eines Verstoßes gegen Kinderrechte schuldig gemacht haben.

Grabsteine afghanischer Kindersoldaten, die im Iran begraben wurden

Rechercheure von Human Rights Watch haben Grabsteine auf iranischen Friedhöfen überprüft, auf denen in Syrien getötete Kämpfer beerdigt wurden. Dabei konnten sie acht afghanische Minderjährige identifizieren, die in Syrien gekämpft haben und dort umgekommen sind. Iranische Medienberichte haben dies teilweise bestätigt und sprechen von sechs weiteren Fällen von afghanischen Kindersoldaten, die in Syrien getötet wurden. Fünf der Minderjährigen, einer im Alter von gerade einmal 14 Jahren, wurden auf dem Teheraner Behesht-e-Zahra Friedhof beerdigt. Human Rights Watch geht davon aus, dass die Rekrutierung minderjähriger Afghanen im Iran keine Einzelfälle darstellen.

„Der Iran muss unverzüglich die Rekrutierung von Kindersoldaten beenden und afghanische Kinder zurückholen, die er in den Kampf nach Syrien geschickt hat“, erklärte Sarah Leah Whitson, Nahost-Expertin bei Human Rights Watch. „Anstatt hilflose Migranten- und Flüchtlingskinder auszunutzen, sollte die iranische Regierung alle Kinder schützen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die afghanische Kinder rekrutieren.”

Die Fatemiyoun-Division wurde 2013 gegründet und soll über ca. 14.000 Kämpfer verfügen. Im Juli 2017 hatte auch die New York Times über diese Truppe berichtet. Afghanische Flüchtlinge im Iran werden oftmals zum Kampfeinsatz in Syrien gezwungen, z.B. nachdem sie bei Aufenthaltskontrollen ohne Papiere aufgegriffen werden. Andere schließen sich der Kampftruppe freiwillig an, in der Hoffnung, einen Aufenthaltstitel im Iran zu erhalten. Nach Schätzungen des iranischen Innenministeriums leben mehr als 2,5 Millionen Afghanen im Iran, vielen von ihnen ohne Aufenthaltstitel.

Der Grabstein von Alireza Rahimi auf dem Behesht-e-Zahra Friedhof in Teheran. Zu sehen ist u.a. das Logo der Fatemiyoun-Division.

Afghanische Kämpfer haben ebenfalls ausgesagt, dass sie Kinder in Ausbildungslagern der Fatemiyoun-Truppe gesehen haben. „Ali“, ein 29-jähriger Afghane, erklärte im August gegenüber Human Rights Watch, dass er mit 16- und 17-jährigen Kindersoldaten gesprochen habe, die für den Kampf in Syrien ausgebildet worden seien. Ali erklärte, er sei für die Fatemiyoun-Division angeworben worden, als er seine Aufenthaltserlaubnis in einer Stadt in der Nähe von Teheran verlängern wollte. Er sagte, der Anwerber habe ihm gesagt, dass er die Aufenthaltserlaubnis nur bekommen könne, wenn er sich zum Kampf in der Division verpflichte.

Gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist „die Anwerbung oder Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren in die nationalen Streitkräfte oder ihr aktiver Einsatz in bewaffneten Konflikten“ ein Kriegsverbrechen.

Das Optionale Protokoll der Kinderrechtskonvention über den Einsatz von Kindern bei bewaffneten Konflikten, das am 12. Februar 2002 in Kraft trat, bestimmt, dass für die direkte Teilnahme an Konflikten ein Mindestalter von 18 Jahren gilt.