Die Inhaftierung der namhaften iranischen Rechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotoudeh ist Teil einer verschärften Verfolgungskampagne des Regimes gegen Menschenrechtsverteidiger im Iran.
Das Menschenrechtsinstitut der internationalen Juristenvereinigung „International Bar Association (IBA)“ hat die sofortige Freilassung der namhaften iranischen Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh (Bild) gefordert. Die 55-jährige Menschenrechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin ist seit dem 13. Juni im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurde sie u.a. wegen ihrer Mitarbeit in einer iranischen Vereinigung für die Abschaffung der Todesstrafe angeklagt.
Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) hat das Teheraner Regime aufgefordert, die international gültigen Menschenrechtsgesetze zu achten und die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige abzuschaffen.
Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA), der 112 nationale Ärzteverbände repräsentiert, hat die Hinrichtung von Gefangenen im Iran, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, verurteilt und die Mitwirkung von Ärzten bei der Vollstreckung der Todesstrafen als Verletzung des Völkerrechts bezeichnet.
Es seien in der im Südwesten gelegenen Stadt Iranshahr 41 junge Frauen und Mädchen von einer Bande vergewaltigt worden. Der Angriff soll von einer aus vier Männern bestehenden Bande unternommen worden sein, die mit paramilitärischen Organisationen der Revolutionsgarde verbunden ist.
Die iranische Gesellschaft ist über den Angriff in der vorwiegend sunnitischen Stadt der Provinz Sistan und Belutschistan empört.
Vor 7 Jahren sind 12 Schülerinnen in ihrem Klassenzimmer Opfer eines Brandes geworden. Sie schreien noch immer um Hilfe, aber das Regime kümmert das nicht.
Shin Abad, ein Bezirk bei der Stadt Prianshahr im Nordwesten des Iran ist heute eines der bekanntesten Dörfer des Landes. Es erregte die allgemeine Aufmerksamkeit am 5. Dezember 2012, als in einem der Mädchenschulen ein Feuer ausbrach, weil die Heizung nicht richtig funktionierte; 29 Schülerinnen bekamen Brandwunden; 3 verstarben deshalb.
Von den restlichen 26, die verletzt wurden, waren 12 in kritischem Zustand und mussten mehrmals operiert werden.
Mit Massenverhaftungen und Haftstrafen von bis zu 20 Jahren versucht das Teheraner Regime, weitere Bürgerproteste zu verhindern. Zunehmend sind Frauen Opfer der Willkürjustiz im Iran.
Während aus verschiedenen iranischen Städten täglich Bürgerproteste gegen die islamistische Diktatur gemeldet werden, versucht das Regime, die Bevölkerung mit Massenverhaftungen und schweren Bestrafungen einzuschüchtern.
Die Liste von 120 Gefangenen im Todestrakt im Zentralgefängnis von Zahedan
Die Identitäten von 121 Gefangenen im Todestrakt im Zentralgefängnis von Zahedan, wo sie zumeist in Trakt eins und Trakt drei festgehalten werden, konnten von unserem Netz innerhalb des Iran verifiziert werden. Diese Liste beruht auf Vorwürfen gegen die Angeklagten unter anderem in Bezug auf politische Sicherheit, Drogendelikten und Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung. Obwohl das Gesetz zur Bekämpfung von Drogendelikten reformiert worden ist, so dass die Mehrheit der Todesurteile gegen die Angeklagten umgewandelt werden müssten, gibt es nach wie vor keine Änderung hinsichtlich des rechtlichen Status einiger Drogendelinquenten, die zum Tode verurteilt worden sind.
Nach dem Bericht von Menschenrechtsaktivisten sind 11 Gefangene im Trakt eins des Zentralgefängnisses von Zahedan im Todestrakt und trotz der Verabschiedung des Gesetzes gegen Rauschmittel, das eine Revision von 15 000 Fällen von Gefangenen vorsieht, bleibt es beim Todesurteil gegen diese 11 Gefangenen, ohne dass sich ihr rechtlicher Status geändert hätte.
Auf der nächsten Liste stehen 14 Gefangene, die zum Tode verurteilt wurden im Zusammenhang mit Straftaten gegen die poltische Sicherheit wie „Moharebeh“ oder „Handlungen gegen die Staatssicherheit durch Mitgliedschaft in bewaffneten Oppositionsgruppen“, zusammen mit 96 Gefangnen, denen Mord zur Last gelegt wird.
Hier die Liste der Gefangenen im Todestrakt im Zentralgefängnis von Zahedan:
Zum Tode verurteilt wegen Drogendelikten:
Politische Häftlinge, denen „Moharebeh“ oder „Handeln gegen die Staatssicherheit durch Mitgliedschaft in oppositionelle politische Gruppen“:
Solidarität mit den Bürgerprotesten für Freiheit im Iran – Internationaler Aufruf zum Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran: Menschenrechte verteidigen! Hinrichtungen stoppen! Politische Gefangene freilassen!
Am letzten Juni-Wochenende haben Zehntausende Menschen in Paris ein eindrucksvolles Zeichen für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran gesetzt. Aus verschiedenen Ländern waren Exiliranerinnen und -Iraner und Menschenrechtsverteidiger zu einer Großveranstaltung zusammengekommen, die mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Konferenzen, Ausstellungen, Videodokumentationen und Mahnwachen auf die Unterdrückung und die Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam machte. Die Weltgemeinschaft wurde zu Solidarität mit der Bevölkerung im Iran aufgerufen, die seit Ende 2017 mit zunehmenden Protesten und Demonstrationen Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte für ihr Land fordert.
Namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Menschenrechtsexperten, Parlamentarier, Außenpolitiker und Iran-Experten aus ganz Europa, Amerika, Kanada und arabischen Ländern sowie Vertreter der iranischen Demokratie- und Menschenrechtsbewegung wirkten an der Pariser Veranstaltung mit. Menschenrechtsgruppen, Frauenrechtlerinnen sowie Experten für Völker- und Flüchtlingsrecht informierten ausführlich über die aktuelle Lage im Iran.
In Paris wurde an die elementaren Grundwerte Europas erinnert, die es verbieten, Diktaturen zu fördern, die alle Aufrufe zur Einhaltung der Menschenrechte ignorieren. Das Teheraner Regime, das die Menschenrechte nicht respektiere, könne kein vertrauenswürdiger Partner sein. Weitere Beziehungen mit dem Iran müssten von eindeutigen Fortschritten bei den Menschenrechten und dem Ende der Hinrichtungen abhängig gemacht werden. Die Menschenrechtslage im Iran habe weltweite Bedeutung, und es sei die Verantwortung der Weltgemeinschaft, wirksam für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen.
Der Gesundheitszustand zweier sunnitischer Gefangener ist kritisch
Rajai-Shahr Gefängnis in Karadsch, Provinz Teheran, Iran
Bei Abdul Rahman Sangani und Ghasem Abesteh, zwei sunnitischen Gefangenen aus Gewissensgründen im Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch, hat sich der Gesundheitszustand stark verschlechtert. Dennoch wird ihnen der Zugang zu gesundheitlicher Behandlung verweigert. Die Hälfte des Leibes von Herrn Sangani ist taub und ein Auge ist beschädigt. Ghasem Abesteh, der seit 9 Jahren im Gefängnis ist, wurde mitgeteilt, dass nach medizinischen Tests die Diagnose gestellt wurde, dass er Schilddrüsenkrebs hat. Obwohl sich der Krebs bei dem Gefangenen bestätigt hat, haben die Gefängnisbehörden im Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch beiden den Zugang zu medizinischer Behandlung nicht erlaubt.
Schon lange wurde der Gesundheitszustand von Herrn Abesteh als unregelmäßig beschrieben, bis in den vergangenen Wochen entdeckt wurde, dass die letzten Tests ergeben hatten, dass der Gefangene Schilddrüsenkrebs bekommen hat.
Er verbrachte acht Monate in Einzelhaft und wurde dann ins Evin Gefängnis verlegt. Sechs Monate war er in Einzelhaft eingesperrt in den Trakten 240 und 209 des Evin Gefängnisses.
Nach 14 Monaten der Ungewissheit in Einzelhaft in Orumieh und im Amt des Nachrichtendienstes in Teheran und trotz schwerem physischem und psychischem Stress wurde er zuerst in den Trakt 350 des Evin Gefängnisses gebracht und nach Ablauf von 20 Tagen am 13. April 2012 in das Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch transportiert.
Man wirft ihm unter anderem „Moharebeh durch Unterstützung salafistischer Gruppen“ vor, obwohl der Gefangene selbst diese Vorwürfe zurückweist und betont, sie entbehrten jeder Grundlage.
Im Juni 2016 wurde Herr Abesteh von Richter Moghiseh zum Tode verurteilt. Jedoch hat die Justiz über Fehler in diesem Urteil berichtet und ihn an einen entsprechenden Zweig verwiesen.
Abdulrahman Sanganis wurde am 20. Januar 2010 verhaftet, nachdem er beim Zweig 15 des Revolutionsgerichts vorgeladen worden war, und wegen des Vorwurfs der Moharebeh durch Sympathisieren mit salafistischen Gruppen zum Tode verurteilt.
Martin Patzelt: Katastrophale Lage der Menschenrechte im Iran
Martin Patzelt, Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages: „Menschenrechtsverletzer müssen zur Verantwortung gezogen werden. Der Ausbau der Beziehungen von EU-Staaten mit Iran muss erneut von einem Moratorium der Hinrichtungen abhängig gemacht werden.“
Zehntausende Menschen haben am letzten Juni-Wochenende in Paris mit einer Großveranstaltung ein eindrucksvolles Zeichen für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran gesetzt. Zu den Mitwirkenden aus Deutschland gehörte Martin Patzelt, Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
In einem Gastbeitrag in FOCUS-Online hatte Martin Patzelt bereits im Vorfeld der Pariser Veranstaltung auf die verheerende Menschenrechtslage im Iran aufmerksam gemacht. Darin heißt es u.a.:
„Im Iran wird die Justiz von der Regierung missbraucht! Staatliche Willkür wird für den Machterhalt instrumentalisiert und legalisiert! Für im staatlichen Auftrag handelnde Personen wird Straffreiheit geschaffen! So liegen die Dinge in der Islamischen Republik Iran. Das kanadische Parlament hat gerade aktuell in einem sehr klaren und bemerkenswerten Beschluss dazu Stellung genommen.
Das drohende Scheitern des Atomabkommens mit dem Iran bestimmt das politische Handeln in Europa und verdrängt die Sicht auf die katastrophale Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik immer weiter in den Hintergrund. (…)
Während die Fußball-WM auch im Iran die Aufmerksamkeit auf sich fokussiert, wurde ein völlig umstrittenes Todesurteil vollstreckt. Die Nachricht über die Hinrichtung von Mohammad Salas, ein Anhänger eines Sufi-Ordens im Iran, hat für breites internationales Entsetzen gesorgt.
Unter dem Hashtag #SaveSalas kritisierten Netz-Aktivisten, dass er kein faires Verfahren gehabt habe. Amnesty International wirft dem Iran vor, dass das Opfer unter Folter ein Zwangsgeständnis abgelegt habe. Darüber hinaus hat Herr Salas dieses „Geständnis“ später widerrufen. Doch damit nicht genug: Nasrin Sotoudeh, eine der bekanntesten iranischen Menschenrechtsanwältinnen, die weltweit von Kollegen hochgeschätzt wird, wurde in ihrer Wohnung in Teheran erneut verhaftet und ins berüchtigte Evin-Gefängnis gebracht. Man habe Frau Sotoudeh erklärt, sie müsse eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen.
Paris: Protest gegen Hinrichtungen im Iran
Weder sie noch ihr Mann Reza wussten irgendetwas über ein entsprechendes Urteil. Nasrin hat die Willkürjustiz im Lande offen kritisiert; sie hat einige profilierte iranische Kritiker vertreten. Eine ihrer Klientinnen war Narges Hosseini, die öffentlich und friedlich gegen den Frauen auferlegten Schleierzwang protestiert hatte. Die Willkürjustiz greift immer mehr um sich. Die iranische Justiz verweigert den politisch Beschuldigten das Recht, sich von einem Anwalt ihrer Wahl vertreten zu lassen. Laut staatlichen Medien werden demnächst nur noch zwanzig vom Justizchef bestätigte Anwälte die Menschen rechtlich vertreten können, denen ein „Vergehen gegen nationale Sicherheit bzw. ein politisches und Medienverbrechen“ zur Last gelegt wird. Das ist ein Höchstmaß an Verhöhnung und Degradierung des Justizwesens in einem Staat und widerspricht jeder internationalen Norm.
Deutschland und die EU-Staaten wollen am Atomabkommen festhalten. Dennoch wird auch in Paris und Berlin bereits darüber nachgedacht, ob das Abkommen, in dem das Thema Menschenrechte bewusst und auf Verlangen des Iran ausgeklammert wurde, nicht nachgebessert werden muss. (…)
Menschenrechtsverletzer – besonders wenn sie in staatstragender Funktion handeln müssen zur Verantwortung gezogen werden. Der Ausbau der Beziehungen von EU-Staaten mit Iran muss erneut von einem Moratorium der Hinrichtungen abhängig gemacht werden. All diese Schritte können die europäischen Verhandlungspartner in die Gespräche einbringen. Jeder Einsatz für die Menschenrechte wird sicher die Lage der Menschen im Iran verbessern und den Wandel zur Demokratie im Iran beschleunigen.
Sittenwidrige Behandlung von weiblichen Gefangenen aus Gewissensgründen durch iranische Behörden
Fatemeh Mohammadi, 19, ist eine christliche Konvertitin, die im November 2017 verhaftet und danach von einem Revolutionsgericht in Teheran zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Frau Mohammadi ist vor kurzem frei gelassen worden, nachdem sie ihr Strafmaß im Frauentrakt im Evin Gefängnis abgesessen hat. In einem offenen Brief spricht sie über das Leid, das sie im Verlauf ihrer Befragung zu erdulden hatte. Sie führt in ihrem Brief aus, auf welche Weise sie beleidigt und misshandelt wurde und dass sie sich wegen ihres Geschlechts nicht sicher fühlen konnte.
Wir haben den kompletten Text von Fatemeh Mohammadis Brief erhalten:
In allen Vernehmungssitzungen fragten mich die Beamten, [ob ich] sexuelle Beziehungen [gehabt habe]. In der zweiten Sitzung sagte einer von ihnen: „Wir haben Haj Agha (1) gebeten, herzukommen und mit dir zu sprechen“. [Mir waren die Augen verbunden, aber] nach der Art seines Sprechens zu urteilen glaube ich, dass Haj Agha ein Kleriker war. Seine erste Frage war: „Haben Sie jemals Beziehungen zu jemandem gehabt?“ „Was für Beziehungen?“ gab ich zur Antwort. „Schlechte, unsittliche Beziehungen“, meinte er. Ich war sehr ungehalten und erklärte: „Ich habe niemals irgendwelche Beziehungen gehabt; Sie verleumden mich. Was Sie hier machen ist nicht recht und sittenwidrig“. Der Mann antwortete darauf: „Es gibt Beweise, dass Sie das gemacht haben“. Er sprach ganz ruhig und emotionslos. Ich sagte ihm unter Tränen: „Was sollen das für Beweise sein, wenn ich niemals so etwas getan habe? Ich weiß nicht, welche Beweise Sie gegen mich zusammengeschustert haben“.
In anderen Befragungssitzungen fragten sie mich: „Was haben Sie und die andere Person bei Ihren sexuellen Beziehungen genau gemacht?“ Egal wie oft ich darauf bestanden habe, dass ich niemals sexuelle Beziehungen gehabt habe, sie haben das nicht akzeptiert. Während sie das fragten, wiesen sie mich an: „Nehmen Sie Ihre Augenbinde ab, schauen Sie uns an und antworten sie in allen Einzelheiten auf unsere Fragen“. Ich sagte zu ihnen: „Es ist schwer für mich, über diese Sachen zu reden“. Sie gaben zur Antwort: „Dann schreiben Sie es auf“. Ohne auf meine Antwort zu warten, legten sie mir Blätter zur Befragung vor. „Das aufzuschreiben ist noch schlimmer, als darüber zu sprechen“, sagte ich darauf. Sie stellten sich neben mich und stießen an meinen Stuhl, so dass ich richtige Angst bekam und nachgab. Bis zum letzten Moment der Befragung stand ich unter Zwang, aufzuschreiben, worüber sie mich befragten.
Einige Tage vor meiner Verhaftung bat mich eine enge Freundin, ihr ihr Lieblingsgebet in Gedichtform zu schicken. Ich schickte ihr das als Tonaufzeichnung. Das war einer meiner letzten Chats. Als die Vernehmer meinen Account in Telegram durchsuchten, fanden sie es sehr schnell und spielten die Tonaufzeichnung ab in dem kleinen Raum mit lauter Vernehmungsbeamten. Einer von ihnen machte sich lustig und ahmte mein Lesen des Gedichts nach. Sie lachten mich alle aus. Sie nannten mich in einer unziemlichen und beleidigenden Form beim Vornamen, wobei sie jedes Mal laut lachten. Der Ton des Gelächters von einem von ihnen war so, dass ich dachte, er würde fast ersticken. Ich fühlte mich sehr schlecht bei dieser Sitzung und bekam einen quälenden Schmerz in meiner Brust; ich konnte kaum atmen und fing an, ununterbrochen zu husten.
Sie versuchten, mich dazu zu zwingen, [wahrheitswidrig] unerlaubte sexuelle Beziehungen zu Männern zuzugeben. Zeitweise stellten sie eine Reihe von Fragen, die sie zu einer solchen Schlussfolgerung führen sollten. Ihr ganzes Ziel war, dass diese Beschuldigung an mir hängen blieb, und mich zu zwingen, für sie eine Geschichte über sexuelle Beziehungen zu erzählen, die sie lesen und an der sie ihren Spaß haben könnten. Ein anderes Motiv für das, was sie taten, kann ich mir nicht vorstellen, weil sexuelle Beziehungen mit meinem Fall überhaupt nichts zu tun hatten.
Sie sagten zu Herrn Davud Souzanchi, der als christlicher Konvertit verhaftet worden war: „Wussten Sie, dass Fatemeh unerlaubte sexuelle Beziehungen hatte?“ Danach sagten sie zu mir: „Wussten Sie, dass Davud unerlaubte Beziehungen zu Frauen hatte?“
Diese Art der Schikane beschränkten sich nicht auf uns. Sie schreckten vor nichts zurück, nicht einmal davor, meine Mutter zu beschuldigen, sie habe sexuelle Affären. Sie sprachen auch zu Herr Soutanchi [über meine Mutter]. Als meine Mutter darüber hörte, regte sie sich sehr darüber auf.
In der ersten Nacht von meiner Haft wurde ich in Trakt 209 des Evin Gefängnisses gebracht, wo Wärterinnen mich zwangen, mich vollständig zu entkleiden, wobei sie mir zuschauen wollten. Ich wehrte mich dagegen mit Erfolg. Sie nahmen mir auch mein Haarband ab und meine Haare waren deshalb in Unordnung. Als sie mich zur Befragung brachten, musste ich lockere Hosen, einen Mantel, eine große Kopfbedeckung [2], einen Tschador, Slipper und Augenbinden tragen. Die Kopfbedeckung, die sie mir gegeben hatten, war mir zu groß und meine Haare fielen unordentlich heraus. Als ich aus dem Auto stieg, schrie mich ein Befrager an: „Stecken Sie Ihre Haare ein, Sie machen mich wahnsinnig. Sie wollen mich jetzt nicht wütend machen“. Jedoch war die Kopfbedeckung einfach zu groß, und meine Haare fielen immer wieder heraus. Die [Vernehmer] schrien mich immer wieder an. Es war richtig unangenehm, sie so darauf achten zu sehen, wie meine Haare aus der Kopfbedeckung fielen, als sie mich anwiesen, meine Augenbinde abzunehmen, wie sie sie anzuschauten, während sie mich über unerlaubte sexuelle Beziehungen befragten. Ich kam ganz durcheinander.
Als ich im Gefängnis war, begann ich einen trockenen Hungerstreik, obwohl ich mich physisch schwach fühlte. Damit wollte ich mich gegen die beleidigende Behandlung und dagegen beschweren, dass mir meine schriftliche Bitte um ein Exemplar der [Bibel] nicht erfüllt wurde. Am zweiten Tag meines Hungerstreiks ging es meinem Herzen schlecht. Nachdem ich und andere Häftlinge darauf bestanden hatten, war die Gefängnisverwaltung einverstanden, mich in die Klinik des Gefängnisses zu bringen. Sie beschlossen, ein EKG (Elektrokardiogramm) zu machen. Als ich den Raum dafür betrat, kam ein Mann zu mir, aber ich machte nicht mit, weil es für mich schwierig war, zu akzeptieren, dass ein Mann diesen Test durchführen sollte. Der Bereitschaftsarzt Herr Mortazavi stritt sich mit mir und ließ mich aus der Klinik bringen. Er schrieb dann einen Bericht mit falschen Angaben und bezeichnete mich als unsittlich und selbst schuld an dieser Quälerei. Eine dort angestellte Frau unterschrieb diesen Bericht, obwohl sie die ganze Zeit Zeugin bei dem Vorfall war.
Eine andere erwähnenswerte Sache ist, dass die Zeit zum Duschen im Trakt 209 30 Minuten beträgt. Wenn ein Häftling auch nur eine Minute länger braucht, öffnet eine Wärterin die Tür des Duschraums ohne Vorwarnung und fängt an, auf die Gefangenen einzureden und sie anzustarren. Egal wie oft ich sie bat, damit aufzuhören, mich anzustarren, machten sie weiter. Als ich gegen dieses Verhalten protestierte, meinten sie zu mir: „Da es sich um [Wärterinnen] handelt, ist das kein Problem“. Sie kümmerten sich überhaupt nicht darum, dass der persönliche Raum respektiert werden sollte, ob es nun ein Mann, eine Frau, ein Kind oder ein Blinder ist.