Es wurde durch die humanitären Organisationen berichtet, dass die Geheimdienstagenten im Gefängnis von Sanandaj den kurdischen politischen Gefangenen Afshin Hossein Panahi dazu zwingen wollten, ein falsches Geständnis und ein TV Interview abzulegen. Dafür folterten sie ihn mit Elektroschocks am Kopf und seinem Körper, doch er blieb weiter standhaft. Es soll ein Teil des Kopfes von Hossein Panahi durch die hohe Elektrizität verbrannt worden sein und er habe schwere Schäden an seinem Rücken und seinem Knie erlitten. Berichten zufolge bekommt er keine medizinische Behandlung. Die Mitarbeiter des Gefängnisses lehnen auch seine Verlegung in medizinische Abteilungen im Gefängnis oder außerhalb davon ab. Er wurde in einem absurden Schauprozeß von ein paar Minuten Dauer zu 8,5 Jahren Haft verurteilt. Er wurde wegen „Propaganda gegen das Regime“ und „Kooperation mit einer der kurdischen Parteien“ verurteilt.
Am 7. Dezember, dem Studententag im Iran, verurteilte ein Gericht des iranischen Regimes in kurdischen Stadt Saqqez im Iran die Studentin Zamaneh Zivi zu einer Geldstrafe und 50 Peitschenhieben, weil sie „die öffentliche Ordnung gestört“ haben soll. Sie studiert Rechtswissenschaft an der Payame-Noor Universität von Stadt Saqqez in Kurdistan.
18 Hinrichtungen im Iran, zeitgleich zum Iranbesuch der EU-Parlamentarier
Von 22. Bis 29. November wurden 18 Gefangene im Gohardasht Gefängnis von Karaj (westlich von Teheran) hingerichtet. Neun von ihnen wurden zusammen in einer Massenhinrichtung am 29. November 2017 aufgehängt.
Sechs Gefangene wurden im Gefängnis vom Großstadt Täbris im Nordwesten Irans zwischen 22 bis 26. November hingerichtet. Zwei weitere Gefangene wurden in den Gefängnissen von Babol und Qaen am 28. November gehängt.
Die Hinrichtungen fanden zeitgleich mit einem Besuch einer Delegation des europäischen Parlamentes „für die Beziehungen mit dem Iran“ in Teheran statt.
Laut offizieller Berichte aus dem Iran wurden drei politische Gefangene mit den Namen Mohammad Amir Khizi, Majid Assadi und Payam Shakiba, die in Halle 10 der Abteilung 4 des Gohardasht Hochsicherheitsgefängnisses von Karaj gehalten werden, zu harten Strafen verurteilt.
Das Urteil gegen den Mohammad Amir Khizi (71 Jahre alt, Kaufmann) wurde auf 11 Jahre hinter Gittern und zwei Jahre Verbannung in die Stadt Neek Shahr – sie liegt in der entfernten Provinz Sistan und Belutschistan, im Südosten des Iran – erhöht.
Das Urteil gegen Majid Assadi, Ökonom wurde auf sechs Jahre Haft und zwei Jahre Verbannung in die Stadt Barazjan, in der Provinz Bushehr, im Süden des Iran, erhöht.
Das Urteil gegen Payam Shakiba wurde auf 11 Jahre hinter Gittern erhöht.
Laut staatliche Zeitung Jame’eh Farda (Die Gemeinschaft von morgen) vom 30.11.2017 sind mindestens 150-200 Studenten mit Abschluss zum Magister oder Doktor im Monat Oktober 2017 als „Sternstudenten“ (Begriff des iranischen Regimes für welche Studenten, die an den Protesten teilgenommen haben) vom weiteren Bildungsweg an den Universitäten ausgeschlossen worden sind.
Laut Amnesty Internationale wurden „Hunderte Studenten sind von der Bildung ausgeschlossen worden. Viele von ihnen sind immer noch im Gefängnis.“
UNO verurteilt die Menschenrechtsverletzung im Iran
Jüngste Resolution der UNO-Vollversammlung vom 19.12.2017 verurteilt die Menschenrechtsverletzungen im Iran zum 64. Mal. Sie wurde mit 81 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen angenommen.
Die Resolution äußert Besorgnis über das Ausmaß, mit dem die Todesstrafe angewandt wird – besonders an Jugendlichen -, ebenso über die Zahl erzwungener Geständnisse sowie die Anzahl zu Unrecht inhaftierter Ausländer und Personen mit zwei Staatsbürgerschaften.
Die Resolution verlangt vom Iran, „in Rechtsprechung und Vollzug die Maßstäbe einzuhalten, die ein faires Verfahren garantieren, darunter den rechtzeitigen Zugang zu einem Rechtsvertreter der eigenen Wahl vom Beginn der Haft und in allen Stadien des Verfahrens einschließlich der Berufungsverfahren, das Recht, von Folter, grausamer, unmenschlicher und demütigender Behandlung und Bestrafung frei zu bleiben sowie die Möglichkeit einer Haftverschonung durch Aufbringung von Lösegeld“.
Am 11. Dezember 2017 wurde in Paris anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte eine größere Demonstration gegen das blutrünstige Regime der Mullahs und die Hinrichtungen und Folter im Iran veranstaltet.
Die Demonstranten forderten: „Stopp mit Hinrichtungen im Iran“, „Freiheit für politischen Gefangenen im Iran“, „Demokratie und Freiheit!“ etc. Sie betonten, dass der jüngste UN-Bericht ein düsteres Bild von der Lage der Menschenrechte in dem Lande zeichnet. Seit dem Amtsantritt von Hassan Rouhani im Jahre 2013 wurden mehr als 3200 Menschen hingerichtet.
UNO-Expertin berichtet über verheerende Menschenrechtslage im Iran
Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Menschenrechtslage im Iran, hat dem für Menschenrechtsfragen zuständigen Dritten Ausschuss der UNO-Vollversammlung ihren Halbjahresbericht vorgelegt, der anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran dokumentiert.
Anfang Oktober hat der für Menschenrechtsfragen zuständige Dritte Ausschuss der UNO-Vollversammlung in New York mit seiner diesjährigen Tagung begonnen. Am 25. Oktober hat die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran, Asma Jahangir (Bild), diesem Ausschuss ihren Halbjahresbericht präsentiert, der für die ersten sechs Monate des Jahres 2017 anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran dokumentiert.
Die pakistanische Rechtsanwältin Asma Jahangir, die bereits mit mehreren bedeutenden internationalen Menschenrechtspreisen ausgezeichnet wurde, wurde im September 2016 vom UN-Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran ernannt. Ihr Bericht bildet die Grundlage für die Resolution zur Menschenrechtslage im Iran, die in den nächsten Wochen von der UNO-Vollversammlung beschlossen werden wird. Mit der Resolution soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass die Weltgemeinschaft die verheerenden Menschenrechtsverletzungen im Iran nicht länger schweigend hinnimmt.
Vor dem Ausschuss und in einer anschließenden Pressekonferenz betonte Asma Jahangir ihre Besorgnis über die hohe Zahl der Hinrichtungen im Iran. Berichten zufolge wurden seit Jahresbeginn 435 Personen hingerichtet. Mindestens vier jugendliche Straftäter seien im Berichtszeitraum hingerichtet worden, und 86 weitere befänden sich in den Todestrakten, wobei die tatsächliche Zahl vermutlich noch höher sei. Die UN-Sonderberichterstatterin wiederholte ihren Appell an das iranische Regime, die Verhängung der Todesstrafe gegen Kinder zu beenden und einen umfassenden Prozess der Umwandlung von Todesurteilen gegen Kinder zu beginnen, wie es den Normen bei Jugendstrafverfahren entspricht.
Asma Jahangir wies auch auf das kürzlich im Iran verhängte Todesurteil gegen Mohammad Ali Taheri, den Gründer einer spirituellen Bewegung, Schriftsteller und Arzt für Alternativmedizin, hin. Sie erklärte: „Der Gerichtsprozess war begleitet von Kritik an einem fehlenden ordentlichen Verfahren, und mehrere seiner Anhänger waren verhaftet und Berichten zufolge zu Geständnissen gezwungen worden. Ich fordere die sofortige Rücknahme der Anklagen gegen Taheri und seine bedingungslose Freilassung sowie die Rücknahme der Anklagen gegen alle Personen, die wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungs-, Religions- oder Glaubensfreiheit festgenommen wurden.“
Die UN-Expertin berichtete weiter darüber, dass im Iran nach wie vor körperliche und seelische Folter angewandt werde, unter anderem zur Erzwingung von Geständnissen. Sie müsse mit Bedauern feststellen, dass Zwangsamputationen, Blendungen, Auspeitschungen und das Einsperren von Gefangenen in lang andauernde Einzelhaft immer noch regelmäßig praktiziert werden. Sie sei außerdem zutiefst besorgt über übereinstimmende Berichte in Bezug auf die Verweigerung notwendiger medizinischer Versorgung von Gefangenen, was in iranischen Gefängnissen auch eine Art der Bestrafung darstelle.
Jahrestagung des für Menschenrechtsfragen zuständigen Dritten Ausschusses der UNO-Vollversammlung in New York
Asma Jahangir sprach den Personen und Organisationen ihre Anerkennung aus, die ihr Informationen zur Menschenrechtlage im Iran zukommen lassen, obwohl sie deswegen häufig ernste Konsequenzen befürchten müssen. Sie habe mehrfach übereinstimmende Berichte darüber erhalten, dass Menschenrechtsverteidiger im Iran Repressalien, Einschüchterungen und Verfolgungen ausgesetzt sind. So sei zum Beispiel die Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi weiterhin inhaftiert, nur weil sie sich für die Menschenrechte einsetze. Besorgniserregend seien auch Berichte über Angriffe auf Frauenrechtlerinnen in Form von Strafverfolgungen, Verhaftungen und Verleumdungskampagnen. Es gebe außerdem zahlreiche Berichte über Anwälte, die aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschüchtert, verfolgt und verhaftet werden.
Die UN-Menschenrechtsexpertin berichtete weiter, das mehrere ihrer Gesprächspartner, die außerhalb des Iran leben, extreme Angst vor Repressalien gegen ihre im Iran lebenden Angehörigen geäußert hätten. Sie habe auch Berichte erhalten, nach denen die Justizbehörden gegen Angehörige und Anwälte von Menschenrechtsaktivisten vorgegangen seien, um Druck auf sie auszuüben. Ihrem Mandat entsprechend werde sie auch künftig derartige Einschüchterungen dokumentieren.
Ebenso beunruhigend seien die Berichte über Verstöße gegen das Recht auf Meinungs-, Rede-, Informations- und Pressefreiheit im Iran, so Asma Jahangir. Bis Juni 2017 seien mindestens 12 Journalisten und 14 Blogger und Aktivisten sozialer Medien entweder inhaftiert oder wegen ihrer friedlichen Aktivitäten zu Haftstrafen verurteilt worden. Andere Medienschaffende hätten berichtet, dass sie Verhören, Überwachung und anderen Repressalien ausgesetzt seien.
Die Menschenrechtsexpertin berichtete auch von Repressalien des Teheraner Regimes gegen iranische Journalisten, die in verschiedenen Ländern für den persisch-sprachigen Dienst von Rundfunk- und Fernsehsendern arbeiten, darunter für die BBC in London. Sie seien von Vertretern des iranischen Regimes bedroht und eingeschüchtert worden. Asma Jahangir habe auch Berichte von Familienangehörigen erhalten, die im Iran verhört und vor ernsten Konsequenzen gewarnt wurden für den Fall, dass ihre Verwandten weiterhin für den persischen Dienst der BBC arbeiten würden. Viele der Journalisten, mit denen sie gesprochen habe, hätten ihr schriftliche Belege für die Einschüchterungen vorgelegt, denen sie ausgesetzt sind. Sie alle hätten um vertrauliche Treffen gebeten aus Angst vor den Konsequenzen, wenn sie in Bezug auf die vorgelegten Informationen identifiziert würden.
Asma Jahangir ging weiter darauf ein, dass im Iran zunehmend Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft willkürlich und unrechtmäßig inhaftiert werden. Sie forderte u.a. die Freilassung von Nazanin Zaghari-Ratcliffe. Die britische Staatsbürgerin iranischer Herkunft verbüßt aktuell in Teheran eine Haftstrafe von fünf Jahren und sieht sich jetzt neuen Anklagen gegenüber, die zu einer weiteren Haftstrafe von sechzehn Jahren führen können.
Die UN-Sonderberichterstatterin erwähnte auch die hohe Zahl an Petitionen, Mitteilungen und Dokumentationen über die Hinrichtung von tausenden politischen Gefangenen, die im Jahre 1988 im Iran stattgefunden haben. Die Tötungen seien bereits von einigen der höchsten Vertreter des Teheraner Regimes zugegeben worden. „Die Familien der Opfer“, so Asma Jahangir, „haben ein Anrecht auf Wiedergutmachung, Entschädigung und das Recht, die Wahrheit über diese Vorgänge und das Schicksal der Opfer zu erfahren, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Daher wiederhole ich meine Forderung an die Regierung sicherzustellen, dass eine gründliche und unabhängige Untersuchung dieser Vorgänge durchgeführt wird.“
Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Freilassung von zwei Christen im Iran
Maryam Naghash-Zargaran und Amin Afshar-Naderi waren allein wegen ihres christlichen Glaubens in Haft. Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen haben sich für ihre Freilassung eingesetzt.
Die iranische Christin Maryam Nagash-Zargaran (Bild) ist frei. Sie wurde am 1. August aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen. Christliche Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen hatten sich für ihre Freilassung eingesetzt. Der Musiklehrerin, die allein wegen ihres christlichen Glaubens inhaftiert war, war mehrmals eine Verlängerung ihrer Gefangenschaft angedroht worden.
Maryam Nagash-Zargaran mit ihren Eltern
Maryam Naghash-Zargaran war seit 2013 in Haft, weil sie zum Christentum übergetreten war und sich zusammen mit anderen Christen im Nordiran um den Aufbau eines Waisenhauses bemüht hatte. Sie litt schon vor ihrer Haft an einer Herzerkrankung. Im Gefängnis verschlimmerte sich die Erkrankung immer weiter, so dass die Gefangene mehrmals in akuter Lebensgefahr war. Sie musste mehrfach ins Krankenhaus eingeliefert werden, wurde aber immer wieder ins Gefängnis zurückgebracht, bevor die Behandlung abgeschlossen war.
Wertvoller Erfolg von Menschenrechtsarbeit: Politischer Gefangener Omid Alishenas kommt frei!
Am 15. Juli 2017 wurde Omid Alishenas, 33 Jahre, Aktivist für Menschenrechte, (im Bild rechts mit seiner Mutter neben anderen Angehörigen) unter Auflagen aus dem Evin-Gefängnis in Teheran freigelassen. Das geschah auf Druck und durch die Intervention mehrerer iranischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen.
Er hatte sich friedlich für den Schutz von Kindern und gegen die Todesstrafe eingesetzt. Der Grund für seine Festnahme war unter anderem die Teilnahme an einer Demonstration vor dem Büro der Vereinten Nationen in Teheran. Außerdem hatte er sich vielfach mit Flugblättern gegen die Todesstrafe eingesetzt. In Veröffentlichungen in Facebook hatte er die Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen in den 1980er Jahren als unmenschlich bezeichnet. Die Gräber von Todesopfern bei den Bürgerprotesten von 2009 hatte er geehrt. Er sprach sich für ein Recht auf höhere Bildung auch für Angehörige der religiösen Minderheit der Bahai aus, das diesen vom Regime verwehrt wird.
Das alles war der Justiz des Teheraner Regimes, die diesem dienstbar ist, ein Dorn im Auge. Im September 2014 war Omid Alishenas von Revolutionsgarden verhaftet worden, danach saß er mehr als ein Jahr lang im Evin Gefängnis in Teheran, zeitweise in Isolationshaft in der Abteilung 2A dieses Gefängnisses. Es ist der Organisation der Revolutionsgarden unterstellt. In einem unfairen Verfahren, wie es im Iran jetzt üblich ist (kaum Rechte für den Angeklagten, schnelle Abfertigung), wurde er von einem Revolutionsgericht zunächst zu zehn Jahren Haft verurteilt. Allerdings wurde dieses Strafmaß von einem Berufungsgericht auf sieben Jahre verringert.
Für eine kurze Zeit wurde Omid Alishenas gegen eine Kaution freigelassen, am 11 Dezember 2016 wurde er freilich wiederum von Revolutionsgardisten in seinem Haus festgenommen. Er musste dann seine siebenjährige Haft im Evin Gefängnis antreten. Die Bedingungen dort sind menschenunwürdig. Er musste im Winter über einen Monat lang auf dem Boden schlafen und bekam erst dann eine Liege in einer Zelle, die er mit 20 anderen Gefangenen teilte.
Menschenrechtler, die seine Anliegen teilten, haben jetzt die bedingte Freilassung erreicht.