Der Gesundheitszustand zweier sunnitischer Gefangener ist kritisch

Der Gesundheitszustand zweier sunnitischer Gefangener ist kritisch

Rajai-Shahr Gefängnis in Karadsch, Provinz Teheran, Iran

Bei Abdul Rahman Sangani und Ghasem Abesteh, zwei sunnitischen Gefangenen aus Gewissensgründen im Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch, hat sich der Gesundheitszustand stark verschlechtert. Dennoch wird ihnen der Zugang zu gesundheitlicher Behandlung verweigert. Die Hälfte des Leibes von Herrn Sangani ist taub und ein Auge ist beschädigt. Ghasem Abesteh, der seit 9 Jahren im Gefängnis ist, wurde mitgeteilt, dass nach medizinischen Tests die Diagnose gestellt wurde, dass er Schilddrüsenkrebs hat. Obwohl sich der Krebs bei dem Gefangenen  bestätigt hat, haben die Gefängnisbehörden im Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch beiden den Zugang zu medizinischer Behandlung nicht erlaubt.

Schon lange wurde der Gesundheitszustand von Herrn Abesteh als unregelmäßig beschrieben, bis in den vergangenen Wochen entdeckt wurde, dass die letzten Tests ergeben hatten, dass der Gefangene Schilddrüsenkrebs bekommen hat.

Er verbrachte acht Monate in Einzelhaft und wurde dann ins Evin Gefängnis verlegt. Sechs Monate war er in Einzelhaft eingesperrt in den Trakten 240 und 209 des Evin Gefängnisses.

Nach 14 Monaten der Ungewissheit in Einzelhaft in Orumieh und im Amt des Nachrichtendienstes in Teheran und trotz schwerem physischem und psychischem Stress wurde er zuerst in den Trakt 350 des Evin Gefängnisses gebracht und nach Ablauf von 20 Tagen am 13. April 2012 in das Rajai Shahr Gefängnis in Karadsch transportiert.

Man wirft ihm unter anderem „Moharebeh durch Unterstützung salafistischer Gruppen“ vor, obwohl der Gefangene selbst diese Vorwürfe zurückweist und betont, sie entbehrten jeder Grundlage.

Im Juni 2016 wurde Herr Abesteh von Richter Moghiseh zum Tode verurteilt. Jedoch hat die Justiz über Fehler in diesem Urteil berichtet und ihn an einen entsprechenden Zweig verwiesen.

Abdulrahman Sanganis wurde am 20. Januar 2010 verhaftet, nachdem er beim Zweig 15 des Revolutionsgerichts vorgeladen worden war, und wegen des Vorwurfs der Moharebeh durch Sympathisieren mit salafistischen Gruppen zum Tode verurteilt.