EU-Parlament verurteilt Menschenrechtsverletzungen im Iran
EU-Parlament verurteilt Menschenrechtsverletzungen und Folter im Iran
In einer von allen relevanten Parteien unterstützten Entschließung fordert das EU-Parlament die Freilassung aller EU-Bürger iranischer Herkunft, die im Iran nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert wurden. Weiter fordert es, „dass alle im Iran inhaftierten Menschenrechtsverfechter freigelassen werden und dass allen Einschüchterungen dieser Personen ein Ende gesetzt wird.“
Im EU-Parlament wurde am 31. Mai eine Entschließung verabschiedet, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran, darunter willkürliche Inhaftierungen und Bestrafungen sowie Folterungen in iranischen Gefängnissen, verurteilt werden.
Diese Entschließung befasst sich insbesondere mit der Verhaftung und Bestrafung von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (EU/Iran). Sie weist darauf hin, dass es im Iran „weiterhin gängige Praxis ist, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und des Iran zu inhaftieren, woran sich stets lang andauernde Einzelhaft und Verhöre, nicht ordnungsgemäße Gerichtsverfahren, die Verweigerung des Zugangs zu Konsulaten oder von Besuchen durch Vertreter der Vereinten Nationen oder humanitärer Organisationen, geheime Verfahren, in denen der Beschuldigte nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsbeistand erhält, langjährige Haftstrafen auf der Grundlage vager oder nicht genau angegebener Anklagepunkte in Verbindung mit „nationaler Sicherheit“ und „Spionage“ und staatlich unterstützte Schmutzkampagnen gegen die inhaftierten Personen anschließen.“
Das EU-Parlament „verurteilt die fortdauernde Praxis der iranischen Staatsorgane, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und des Iran im Anschluss an unfaire Gerichtsverfahren zu inhaftieren, und fordert, diese Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen oder ihr Verfahren im Einklang mit internationalen Normen wieder aufzunehmen und die Amtsträger, die für die Verletzungen ihrer Rechte verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen.“
In der Entschließung wird Besorgnis darüber ausgedrückt, dass „Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und des Iran unter schlechten Bedingungen in iranischen Gefängnissen inhaftiert sind und oft durch Folter und unmenschliche Behandlung gezwungen werden, ein Geständnis abzulegen.“
Zu den Gefangenen im Iran, für deren Freilassung das EU-Parlament sich einsetzt, gehören der schwedisch-iranische Mediziner Ahmadreza Djalali und die britisch-iranische Stiftungsmitarbeiterin Nazanin Zaghari-Ratcliffe.
Unter den inhaftierten Personen sei „Ahmadreza Djalali, ein schwedisch-iranischer Forscher, der der Spionage beschuldigt und nach einem unfairen Prozess, bei dem er keinen Zugang zu einem Anwalt oder der notwendigen ärztlichen Versorgung erhielt, zum Tode verurteilt wurde, dem die sofortige Hinrichtung droht und der sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befindet.“
Das EU-Parlament „fordert die Staatsorgane des Iran auf, Ahmadreza Djalali uneingeschränkten Zugang zu seinem Anwalt und zu ärztlicher Behandlung zu gewähren, sofern er dies verlangt.“ Es fordert die Staatsorgane des Iran „nachdrücklich auf, den Forderungen der internationalen Gemeinschaft nachzukommen und folglich die gegen Ahmadreza Djalali verhängte Todesstrafe aufzuheben und ihn unverzüglich freizulassen.“
Es wird in der Entschließung auch darauf hingewiesen, dass „Nazanin Zaghari-Ratcliffe, eine britisch-iranische Staatsbürgerin, die für eine Wohltätigkeitsorganisation tätig war und bei der eine schwere Depression diagnostiziert wurde, sich derzeit im Iran in Haft befindet.“ Auch Nazanin Zaghari-Ratcliffe, so das EU-Parlament, müsse unverzüglich freigelassen werden.
Da EU-Parlament drückt weiter seine Missbilligung darüber aus, dass „der Iran nach wie vor Aktivisten der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverfechter, Umweltaktivisten und politische Aktivisten inhaftiert und sie in letzter Zeit häufiger festnimmt“ und dass „Menschenrechtsverfechter, Journalisten und politische Aktivisten für ihre friedfertigen Handlungen aktiv verfolgt werden.“
Das EU-Parlament „verurteilt die insbesondere bei Verhören angewandten Folterungen und anderen grausamen Behandlungen, worüber glaubwürdige Berichte vorliegen, und fordert die Staatsorgane des Iran auf, die Menschenwürde der Gefangenen zu achten; missbilligt die grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen und fordert den Iran auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gefangenen angemessen ärztlich versorgt werden.“
Schließlich wird in der Entschließung gefordert, „dass alle im Iran inhaftierten Menschenrechtsverfechter freigelassen werden und dass allen Einschüchterungen dieser Personen ein Ende gesetzt wird.