EU und Europarat – Todesstrafe

„Die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Sie stellt eine unmenschliche und erniedrigende Strafe ohne nachweislich abschreckende Wirkung dar und hat bei Rechtsirrtümern unumkehrbare und irreparable Folgen.“


Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe, der alljährlich am 10. Oktober begangen wird, bekräftigen die Europäische Union und der Europarat in einer gemeinsamen Erklärung ihre nachdrückliche Forderung an alle Länder der Welt, die noch immer an Hinrichtungen festhalten, umgehend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe als ersten Schritt zu deren Abschaffung in Kraft zu setzen und die bereits verhängten Todesstrafen in Haftstrafen umzuwandeln.

In der Erklärung vom 09.10.2017 heißt es u.a.:
Am Europäischen Tag und Welttag gegen die Todesstrafe, bekräftigen der Europarat und die Europäische Union, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen und in jedem Fall entschieden und uneingeschränkt ablehnen. Die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Sie stellt eine unmenschliche und erniedrigende Strafe ohne nachweislich abschreckende Wirkung dar und hat bei Rechtsirrtümern unumkehrbare und irreparable Folgen.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine Errungenschaft, die Europa in besonderer Weise auszeichnet; alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarats haben diese Form der Strafe abgeschafft. Die Abschaffung der Todesstrafe in den Rechtsvorschriften oder in der Praxis ist eine Vorbedingung für die Mitgliedschaft im Europarat, und das absolute Verbot der Todesstrafe unter allen Umständen ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. (…)

Paris: Exiliraner und Menschenrechtler protestieren gegen die Hinrichtungen im Iran. Der Iran gehört zu den Ländern mit der schlimmsten Hinrichtungsbilanz.

Der Europarat und die Europäische Union bekräftigen ihre nachdrückliche Forderung an alle Länder der Welt, die noch immer an Hinrichtungen festhalten, umgehend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe als ersten Schritt zu deren Abschaffung in Kraft zu setzen und die bereits verhängten Todesstrafen in Haftstrafen umzuwandeln. All diese Länder sind in jedem Fall weiterhin an das Völkerrecht gebunden und müssen daher die Vollstreckung der Todesstrafe unter anderem bei Minderjährigen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen oder wegen Straftaten, die nicht zu den schwersten Verbrechen zählen, unterlassen (insbesondere darf die Todesstrafe nicht wegen Wirtschaftsstraftaten oder Drogenhandelsdelikten vollstreckt werden). Ferner soll keine Hinrichtung durchgeführt werden, ohne dass den Angehörigen und den Rechtsanwälten der zum Tode verurteilten Person die relevanten Angaben mitgeteilt werden.

Der Europarat und die Europäische Union begrüßen die weltweite Tendenz zur Abschaffung der Todesstrafe; inzwischen haben bereits mehr als zwei Drittel aller Länder die Todesstrafe in ihren Rechtsvorschriften oder in der Praxis abgeschafft. Diese weltweite Dynamik muss genutzt werden, um alle verbleibenden Länder, die noch immer an der Todesstrafe festhalten, umzustimmen. Der Europarat und die Europäische Union werden ihr Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen fortführen, um die weltweite Tendenz zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen. Sie werden alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe zu bekämpfen.