EU verurteilt Hinrichtungen und Todesurteile im Iran

Am 6. Mai wurde der schwedisch-iranische Dissident Habib Chaab in Teheran hingerichtet. Er war nach fabrizierten Anklagen zum Tode verurteilt worden.
Die Gerichtsprozesse im Iran entsprechen nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Angeklagte haben keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl.  Die Gefangenen werden vorher brutal gefoltert, um sie zu falschen Geständnissen zu zwingen und dazu, sich selbst zu belasten. In den Schauprozessen werden die Angeklagten dann aufgrund dieser erzwungenen „Geständnisse“ zum Tode verurteilt.

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Ausländische Staatsbürger als politische Geiseln in iranischen Gefängnissen

Menschenrechtler bestätigen, dass das iranische Regime ausländische Staatsbürger als politische Geiseln inhaftiert. Verurteilungen zu schweren Strafen und Hinrichtungen dienen als Druckmittel gegen westliche Regierungen. Derzeit sitzen mindestens 16 Menschen mit westlicher Staatsbürgerschaft im Iran im Gefängnis. Die meisten von ihnen haben auch die iranische Staatsbürgerschaft.

In einer Erklärung des EU-Rats vom 06.05.2023 heißt es diesbezüglich:
“Die Europäische Union verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung des schwedisch-iranischen Staatsangehörigen Habib Chaab im Iran und bekräftigt erneut ihre entschiedene Ablehnung der Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen.

Die Europäische Union spricht der Familie von Herrn Chaab ihr Beileid aus und bringt ihre uneingeschränkte Solidarität mit Schweden zum Ausdruck.

Die Todesstrafe verletzt das unveräußerliche Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe.

Die Europäische Union fordert den Iran auf, künftig auf Hinrichtungen zu verzichten und eine konsequente Politik zur Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen.

Die steigende Zahl von willkürlich im Iran inhaftierten EU-Bürgern und EU-Iranischen Doppelstaatsangehörigen, die Einschränkungen des konsularischen Zugangs für EU-Bürger, die Verweigerung des konsularischen Schutzes und des Rechts auf ein faires Verfahren stellen direkte Verstöße gegen das Völkerrecht dar.“