Fortgesetzte Inhaftierung von Ayda Najaflou, einer zum Christentum konvertierten Frau, gegen eine exorbitante Kaution von 110 Milliarden Rial

Fast vier Monate nach der Verhaftung von Ayda Najaflou – einer zum Christentum konvertierten Mutter zweier Kinder – befindet sie sich weiterhin in einem rechtlichen Schwebezustand in der Sicherheitsabteilung des berüchtigten Evin-Gefängnisses in Teheran. Die Sicherheits- und Justizbehörden haben nicht nur versäumt, eine klare Begründung für die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu liefern, sondern blockieren auch effektiv ihre vorläufige Freilassung durch die Festsetzung einer unerschwinglich hohen Kaution.

Exzessive Kaution als Druckmittel und Instrument zur verlängerten Inhaftierung

Das iranische Justizsystem hat eine Kaution in Höhe von 110 Milliarden Rial für die vorläufige Freilassung von Najaflou festgesetzt – eine Summe, die weit über den finanziellen Möglichkeiten einer durchschnittlichen Familie liegt.

 

Politische Gefangene Ayda Najaflou

Politische Gefangene Ayda Najaflou

Diese Maßnahme scheint darauf abzuzielen, zusätzlichen Druck auf sie auszuüben und ihre Inhaftierung künstlich zu verlängern. Die überhöhte Kaution verweigert ihr nicht nur das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren, sondern verlängert auch die erzwungene Trennung von ihren Kindern – was tiefgreifende seelische Belastungen für ihre Familie zur Folge hat.

Eines von Aydas Kindern leidet an einer chronischen Krankheit, und ihre Abwesenheit hat das Familienleben erheblich beeinträchtigt und ihren Kindern sowie ihrem Ehemann enormen psychologischen Stress auferlegt.

Verschlechterung der Gesundheit und Verweigerung medizinischer Versorgung

Vor ihrer Verhaftung wurde Najaflou an der Wirbelsäule operiert und litt unter chronischen Rückenbeschwerden. Während ihrer Haftzeit jedoch wurde ihr jegliche spezialisierte Behandlung verweigert – ebenso wie der Zugang zu grundlegenden medizinischen Leistungen wie Schmerzmitteln, Physiotherapie oder Konsultationen bei Fachärzten.

Das Fehlen medizinischer Versorgung hat ihre Entzündungen und chronischen Schmerzen verschärft und ernsthafte Bedenken hinsichtlich ihres körperlichen Wohlergehens ausgelöst. Aus menschenrechtlicher Sicht stellt diese bewusste medizinische Vernachlässigung eine Form der „weißen Folter“ dar – eine psychologische Misshandlung durch andauernde Entbehrung und unmenschliche Behandlung.

Ayda Najaflou wurde Anfang Februar 2024 von Sicherheitskräften verhaftet und zunächst in Trakt 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten, der vom Geheimdienst betrieben wird. Am 12. April 2024 wurde sie in die Frauenabteilung desselben Gefängnisses verlegt.

Diese Behandlung steht in krassem Widerspruch zu Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte – beide garantieren das Recht eines jeden Menschen auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln und diese allein oder gemeinsam mit anderen, öffentlich oder privat, zu bekunden.