Hinrichtung konnte verhindert werden
Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Hinrichtung konnte verhindert werden
Durch weltweite Proteste wurde die Hinrichtung des jungen Iraners Hamid Ahmadi verhindert. Er war zum Tode verurteilt worden, als er noch minderjährig war. UN-Experten: „Der Iran muss seine internationalen Verpflichtungen einhalten, indem er die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ein für alle Mal beendet”.
Eine internationale Protestwelle hat dem 26-jährigen Iraner Hamid Ahmadi (Bild) das Leben gerettet. Berichten von Menschenrechtlern zufolge musste das iranische Regime dem öffentlichen Druck nachgeben. Es wurde nun bestätigt, dass das Todesurteil nicht vollstreckt wird.
Hamid Ahmadi wurde im Jahre 2009 wegen einer Straftat zum Tode verurteilt, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Die Verurteilung beruhte auf einem „Geständnis“, das er unter Folter gemacht hatte. Nach jahrelanger Haft im Todestrakt des Lakan-Gefängnisses in der nordiranischen Stadt Rasht sollte Hamid Ahmadi Anfang Februar hingerichtet werden. Gegen die geplante Hinrichtung wurde im Iran und international mit Nachdruck protestiert.
Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet die Todesstrafe für Minderjährige. Das Teheraner Regime verletzt seine internationalen Verpflichtungen jedoch systematisch: In den Jahren von 2005 bis Anfang 2017 wurden in Iran mindestens 77 junge Gefangene hingerichtet, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren, zwei davon im Jahre 2017. In den iranischen Todestrakten befinden sich mindestens 150 junge Häftlinge, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren.
An den weltweiten Protesten gegen die geplante Hinrichtung von Hamid Ahmadi haben auch mehrere UN-Menschenrechtsexperten (Bild) mitgewirkt. Dabei handelt es sich um: Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran, Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin zu außergerichtlichen, standrechtlichen oder willkürlichen Hinrichtungen, Nils Melzer, Sonderberichterstatter zu Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Bestrafungen, und Benyam Dawit Mezmur, Vorsitzender des Komitees für die Rechte des Kindes.
In einer Erklärung der UN-Experten vom 2. Februar heißt es u.a.: „Soweit wir wissen, wurden im Fall von Hamid Ahmadi die grundlegendsten Garantien für ein faires und ordentliches Verfahren, die in internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind, verletzt, und die Vorwürfe von Folter und unter Misshandlung erlangten Geständnissen haben nicht zu einer Untersuchung geführt”.
„Jede Todesstrafe, die unter Verletzung der internationalen Verpflichtungen einer Regierung verhängt wird, und insbesondere, wenn eine Verurteilung auf der Grundlage von Geständnissen erfolgt, die unter Folter erlangt werden, ist widerrechtlich und kommt einer willkürlichen Hinrichtung gleich”, erklärten die Menschenrechtsexperten.
„Wir bedauern zutiefst, dass die Hinrichtungen von Jugendlichen weiterhin angesetzt werden und sogar seit Anfang des Jahres in einem Maß wie nie zuvor vollstreckt werden”, so die Experten. „Am 17. Januar haben wir bereits interveniert, um die Hinrichtung eines weiteren Jugendlichen zu stoppen. Seitdem haben wir erfahren, dass am 15. und 18. Januar zwei Jugendliche gehängt wurden. Arman Bahr Asemani und Hassan Hassanzadeh waren zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten, wegen denen sie zum Tod verurteilt wurden, minderjährig.”
Die Menschenrechtsexperten betonten, dass die internationalen Vorschriften die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe gegen Personen unter 18 Jahren eindeutig verbieten. „Der Iran muss seine internationalen Verpflichtungen einhalten, indem er die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ein für alle Mal beendet. Die angesetzte Hinrichtung von Hamid Ahmadi muss sofort gestoppt und seine Todesstrafe aufgehoben werden. Außerdem muss unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen Jugendlicher beschlossen werden”, erklärten die UN-Menschenrechtsexperten.