Iran: Inhaftierte Demonstranten des Novemberaufstands in gefürchteten Folterkammern des Geheimdienstministeriums, der IRGC und der SSF
Das Gefängnis „Ebrat“ der Geheimdienst-Division des IRGC in Shiraz – eine mittelalterliche Folterkammer
Die Henker des religiösen Regimes halten Demonstranten, außer daß sie sie in Gefängnissen wie dem in Gohardasht gelegenen, dem Evin-Gefängnis und dem Fashafuyeh-Gefängnis von Groß-Teheran foltern und mißhandeln, in zeitweiligen, geheimen Haftanstalten des Geheimdienstministeriums, des IRGC und der Staatlichen Sicherheitskräfte fest, bevor sie sie in besagte Gefängnisse verlegen.
In diesen zeitweiligen Folterkammern – dazu gehören Gisha, die Sicherheitspolizei von Islamshahr, von Miloufar und Shahriar – werden die Demonstranten schwer gefoltert. Das unter-irdische Gefängnis der Geheimdienst-Division des IRGC in Shiraz – bekannt unter dem Namen „Ebrat“ – ist eine berüchtigte Folterkammer; dort werden hunderte von Demonstranten gefoltert.
Die Sicherheitspolizei Gisha
1. Nach seiner Festnahme wurde ein Demonstrant mit den Initialen A und M zunächst von der „Sicherheitspolizei Niloufar“ mit einem Shocker und einem Schlagstock schwer geprügelt. Dann band man ihm die Hände von hinten an einem Stuhl fest und schlug ihn erneut schwer. Sie legten ihm die Hände auf den Rücken, fesselten ihn und stellten sich auf seinen Brustkorb. Sie drohten ihm Vergewaltigung an und sagten: „Wenn du nicht gestehst und nicht das schreibst, was wir wollen, werden wir dich noch mehr foltern.“
Später wurde der Häftling in die „Stellung der Sicherheitspolizei Gisha“ überführt. Er wurde mit Fäusten geschlagen, mit Füßen getreten und mit Stöcken geprügelt. Diese Art von Folter, verübt an politischen Gefangenen, gehört in Gisha zur Routine. Gleichzeitig versuchten sie, mit Obszönitäten und vulgären Ausdrücken seinen Widerstand zu brechen. Diese Folter wurde viele Male wiederholt; die Henker wollten ihn zu falschen Geständnissen erpressen. Als er sich weigerte, peitschten sie ihn mit einem Kabel. Amin Naseri persönlich, der Leiter des „Amtes des öffentlichen und revolutionären Anklägers“, folterte den Häftling mit einem Shocker, bevor er ihn zum Gericht brachte. Er sagte: „Wenn du nicht gestehst, verurteilen wir dich zu 10facher Hinrichtung.“
2. In dem Haftzentrum der Sicherheitspolizei Gisha wurde ein weiterer Häftling mit den Initialen K und J an einen Heizkörper gefesselt und mit einem Wasserrohr geschlagen. Man zwang ihn, unter einen Tisch zu kriechen und schlug ihn in dieser Stellung. Man zog ihm alle Kleider aus, band ihm die Handgelenke mit Ketten an die Fußknöchel und schlug ihn stundenlang mit einem Kabel – mit Fäusten und Stöcken. Nach einigen Tagen wurde er in das Haft-zentrum der Geheimdienstdivision des IRGC überführt. Er wurde auf den Rücken gelegt; drei Schergen stellten ihre Füße auf seinen Leib und peßten ihn. Der Häftling bezeugte, er habe gesehen, daß viele Demonstranten mit Elektroschocks gefoltert wurden. Außerdem sagte er aus, er habe bei der Sicherheitspolizei Gisha gesehen, daß viele junge Demonstranten vergewaltigt wurden.
3. Ein Häftling mit den Initialen Sh und N wurde von der Sicherheitspolizei Gisha mit Fäusten, Fußtritten und Stöcken gequält; er trug dabei Fesseln aus Metall. Der Vernehmungsbeamte hieb auf die Fessel mit Schlägen ein, die so hart waren, daß dem Häftling ein Knochen gebrochen wurde. Nun, nach zehn Monaten, ist das Bein immer noch in Gips.
4. Von der Sicherheitspolizei Gisha wurde ein Demonstrant mit den Initialen J und B inhaftiert. Sie banden ihm die Hände auf den Rücken und hängten ihn an einen Lifter; dabei folterten sie ihn mit Elektroschocks und einem Stock. Die Sicherheitspolizei Gisha ist – ähnlich dem Amt des Anklägers „Shapur“ – eine berüchtigtes Zentrum von Haft und Folter.
Das Haftzentrum der Sicherheitspolizei von Shahriar
5.Im Zentrum der Sicherheitspolizei von Shahriar wurde ein Demon-strant mit den Initialen A und M gefoltert. Man schlug ihm mit einem Schlauch, der mit Geschossen gefüllt war, auf den Hinterkopf, das Gesicht und andere Körperteile. Er erhielt mindestens 50 schmerzhafte Peitschenhiebe auf die Fußsohlen. Auch zwei Demonstranten mit den Initialen F und M sowie S und M wurden auf dieselbe Weise von der Sicherheitspolizei in Shahriar gefoltert. H. R. und M. A. wurden von der Sicherheitspolizei in Eslamshahr inhaftiert und stundenlang auf dieselbe Weise gefoltert; dazu hatte man ihm die Augen verbunden.
Haftzentren des Geheimdienstes des IRGC
6. Die Geheimdienstdivision des IRGC nahm M. A. fest und brachte ihn zu einem ungenannten Haftzentrum; dort wurde er zwei Tage lang an empfindlichen Stellen seines Körpers mit Stöcken und einem Shocker gequält. G. A. wurde vom Geheimdienst des IRGC verhaftet. Er wurde eine Woche lang in einer Turnhalle mit Elektroschocks und Stock gefoltert. Man zwang ihn, sich zu entkleiden und traf mit dem Shocker empfindliche Körperteile. Noch ein weiterer Häftling mit den Initialen M und S wurde dort gefoltert; auch er mußte sich ausziehen.
Scheinhinrichtung
7. Eine Art der Folter, die vom IRGC an vielen während des Aufstandes im November verhafteten Demonstranten angewandt wird, besteht in der Scheinhinrichtung. Manchmal besteht sie darin, daß ein Häftling vom Dach herabgeworfen wird.
Der verhaftete Demonstrant mit den Initialen M und A wurde zweimal zum Schein hingerichtet. Beim ersten Mal sperrte man ihn in den Kofferraum eines Autos und brachte ihn an einen anderen Ort. Dann zog man ihn heraus, forderte ihm zum Geständnis auf und sagte ihm, er solle sich auf seine Hinrichtung vorbereiten. Darnach verband man ihm die Augen und feuerte nahe an seinem Ohr und um ihn herum Schüsse ab.
In manchen Fällen bringt man einen Geistlichen zu dem Häftling; er soll ihn zu einem Geständnis und dazu auffordern, sein Testament zu machen. In einem anderen Fall enthielt man einem Häftling die Mahlzeiten vor. Man sagte ihm, er werde noch in selbiger Nacht hingerichtet werden. Dann legte man ihm Handschellen an und holte ihn aus der Zelle.
Der verhaftete Demonstrant mit den Initialen A und R wurde in Abteilung 240 des berüchtigten Evin-Gefängnisses mit verbundenen Augen schwer gefoltert. Dann brachte man ihn an einen anderen Ort und befahl ihm, sein Testament zu machen, denn: „Wir wollen dich erhängen.“ Die Szenerie war zu der Hinrichtung hergerichtet. Sie setzten dem Häftling einen Stuhl unter die Füße und fuhren stundenlang mit der psychologischen Folter fort.
Folter an Kindern und Jugendlichen
8. Zu den während des Aufstandes von November 2019 Verhafteten gehörte eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren; auch sie wurden schwer gefoltert. Der verhaftete Demon-strant mit den Initialen A und K wurde mit Shocker und Stock gequält und ausgepeitscht; ihm wurden die Fingernägel abgerissen. A. M., einer weiterer Häftling unter 18 Jahren, wurde mit einem Shocker schwer gefoltert. Einige während des Novembers 2019 verhaftete Demonstranten wurden mehrfach vergewaltigt. Eine weitere Methode der Folter besteht darin, daß man kaltes Wasser unter dem Häftling auf den Boden der Zelle gießt und ihn tagelang dort liegen läßt, so daß ihm Beine und Rücken schmerzen – von anderen Komplikationen abgesehen.
Das unterirdische Gefängnis der Geheimdienstdivision des IRGC in Shiraz (namens Ebrat)
9. Die Geheimdienstdivision des IRGC in Shiraz foltert die im November 2019 verhafteten Demonstranten in dem Gefängnis „Ebrat“ und beschäftigt dort die rücksichtslosesten Wärter. In dieser Abteilung reden die Wärter einander mit Titeln wie „Der Linkshänder Jalal“, „Der gottlose Majid“ und „Der schamlose Hussein“ an. Einer von ihnen schrieb auf das Eingangstor: „Gott ist nicht hier.“ Hier waren der Märtyrer Navid Afkari und seine Brüder eingesperrt.
10. Während des Aufstands im November 2019 wurden alle verletzten Demonstranten von den Krankenhäusern in dies Gefängnis verlegt. Ihre Zahl liegt zwischen 350 und 400; sie werden in schmutzigen Zellen gehalten. Auf jeden Häftling kommt ein Quadratmeter Fläche. Die Häftlinge dürfen nicht miteinander sprechen; wenn auch nur ein Wort zwischen ihnen gewechselt wird, werden sie bestraft. Eine Art der Bestrafung besteht in der Verringerung einer wöchentlichen Nahrungsration. Die Häftlinge werden beständig vom CCTV überwacht. In dem Gefängnis „Ebrat“ ist medizinische Fürsorge nicht vorhanden. Auch im Winter müssen die Häftlinge kalt auf dem Gefängnishof duschen. Sie dürfen zur Kommunikation mit der Außenwelt ihr Telefon nicht benutzen.
11. In diesem Gefängnis verbindet man den Häftlingen die Augen, bevor man sie foltert. Der Häftling wird an der Decke aufgehängt, und man schlägt ihm mit Kabeln auf die Hände, Füße und Finger. Es kommt zu vielen Fingerbrüchen. Eine andere Weise der Folter besteht darin, daß man den Häftling splitternackt der brennenden Sonne oder extremer Kälte aussetzt. Viele Häftlinge blieben nach der brutalen Folter von November 2019 unbehandelt; einige von ihnen, denen die Folter Verletzungen beigebracht hatte, überließ man ihren infizierten Wunden. Einigen von ihnen riß man die Fingernägel ab. Drei Häftlinge des November-Aufstandes wurden in diesem Gefängnis durch die Folter zu Märtyrern.
12. Häftlinge, die auf der Todesliste stehen, werden in der Nacht vor ihrer Hinrichtung in Einzelhaft verlegt. Die Agenten des Regimes achten darauf, daß die Namen und Daten der Häftlinge aus dem Gefängnis „Ebrat“ nicht in die Außenwelt durchsickern und die internationalen Organisationen nicht erreichen.
13. Einmal mehr forden wir den General-sekretär der Vereinten Nationen, den Menschenrechtsrat und die Hohe Kommissarin für die Menschenrechte sowie andere Menschen-rechtsorganisationen auf, sofort tätig zu werden, um das Leben der verhafteten Demonstranten, die der Folter und Hinrichtung ausgesetzt werden, zu retten. Ferner betont der iranische Widerstand die Notwendigkeit, zum Besuch der Gefängnisse und Haftzentren des religiösen Regimes eine internationale Delegation zu entsenden, die mit den Häftlingen, besonders den inhaftierten Demonstranten, zusammentreffen würde.