Iranische Behörden lassen drei Gefangene hinrichten und sehen weitere vier für den Galgen vor
Nach der Angabe die staatlichen Nachrichtenagenturen im Iran müssen die drei Hinrichtungen heute morgen am 2. Oktober in Urmia noch bestätigen: Salman Khan Alilou, Hassan Hajilou und Zeinab Sekaanvand. Sekaanvand wurde für ein Verbrechen hingerichtet, dass sie laut Anklage als Minderjährige begangen hat.
Gestern veröffentlichte Amnesty International eine Erklärung, in dem die Sorge über die Verlegung Sekaanvands in eine Einzelzelle ausgedrückt wird, das übliche Verfahren, wenn Gefangenen die Vollstreckung der Todesstrafe droht. „Die Behörden müssen umgehend das Urteil gegen Zeinab Sekaanvand aufheben und ihr eine faire Wiederaufnahme gewähren, bei der die Todesstrafe ausgeschlossen ist, und in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Jugendgerichtsbarkeit“, heißt es in der Erklärung.
Frau Sekaanvand, die am 22. Juni 1994 geboren wurde, war 17, als sie am 1. März 2012 ins Gefängnis kam unter der Anklage, ihren Ehemann getötet zu haben. Zweig 2 des Strafgerichtshofs in Urmia verhängte die Todesstrafe, die vom Zweig 8 des Obersten Gerichts bestätigt wurde. Im März 2009 im Alter von 15 verheiratet, soll Sekaanvand, wie berichtet wird, physische Gewalt von ihrem Ehemann erlitten haben.
Nachdem sie nach dem Beginn ihrer Haft zwei Jahre im Khoy Gefängnis verbracht hatte, wurde Sekaanvand in den Frauentrakt des Gefängnisses in Urmia gebracht, nachdem das Todesurteil verhängt worden war. Die Behörden des Gefängnisses stimmten später ihrer Ehe mit einem anderen Gefangenen in Urmia zu. Sie bekam am Freitag, dem 1. Oktober [2016], eine Totgeburt.
Gestern berichtete eine Menschrechtsorganisation über die Verlegung von mindestens vier Gefangenen – denen allen Mord vorgeworfen wird, wie es heißt – in Einzelzellen in verschiedenen Internierungszentren in Urmia als Vorbereitung auf ihre Hinrichtung.
Am gleichen Tag wurde zwei weiteren Gefangenen – Mousa Nomani aus Trakt 3-4 und Changiz Irani aus dem Trakt für Psychotherapie – der Aufschub von jeweils einem Monat und fünfzehn Tagen für die Hinrichtung gewährt, damit sie die Verzeihung von den Familien ihrer Opfer bekommen können, was den Ausschluss von der Todesstrafe bedeuten würde.
Nach 2 945 Daten aus registrierten Berichten von der Abteilung für Statistik, Veröffentlichungen und Erfolgen bei HRAI, wurden im vergangenen Jahr (vom 21. März 2017 bis zum 18. März 2018) im Iran mindestens 322 Bürger hingerichtet und 236 weitere zum Tode verurteilt. Darunter befinden sich die Hinrichtung von vier jugendlichen Straftätern und 23 öffentliche Erhängungen.