Menschenrechtsarbeit hat Erfolg: Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani im Iran freigelassen

Durch den Einsatz von Menschenrechtsverteidigern weltweit wurde die Freilassung des iranischen Rechtsanwalts Abdolfattah Soltani, der mit dem Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg ausgezeichnet wurde, erreicht. Für Ihre Unterstützung dabei bedanken wir uns herzlich!

Durch beharrliche internationale Menschenrechtsarbeit gelingt es auch im Iran immer wieder, die Freilassung von unrechtmäßig inhaftierten Gefangenen zu erreichen. Öffentlicher Druck ist das wirksamste Mittel, um Menschen in Gefahr zu retten.

Ein großer Erfolg ist die Freilassung des international bekannten iranischen Rechtsanwalts Abdolfattah Soltani (Bild). Er war bereits von August bis Oktober vorübergehend in Freiheit und wurde am 21. November endgültig aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen. Für den Rechtsanwalt hatten sich im Iran und weltweit zahlreiche Menschenrechtsorganisationen eingesetzt.

Abdolfattah Soltani war seit 2011 in Teheran in Haft, weil er sich für die Menschenrechte im Iran eingesetzt und prominente Regimegegner und politische Gefangene verteidigt hat.

Im Jahre 2009 war der Rechtsanwalt mit dem Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg ausgezeichnet worden, womit die Stadt sein vorbildliches Eintreten für die universell geltenden Menschenrechte würdigte. Der Nürnberger Stadtrat hat in den vergangenen Jahren mehrfach gegen die Inhaftierung von Abdolfattah Soltani protestiert und seine Freilassung gefordert.

Der Rechtsanwalt wurde im Jahre 2012 zu 13 Jahren Haft verurteilt. Ihm wurden von der Justiz des Teheraner Regimes u.a. die „Gründung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte“ und die „Annahme eines ungesetzlichen Preises“ vorgeworfen, womit der Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg gemeint ist.

Während seiner Haft ist Abdolfattah Soltani mehrfach in den Hungerstreik getreten, um auf die unmenschlichen Haftbedingungen, denen vor allem politische Gefangene im Iran ausgesetzt sind, aufmerksam zu machen. Im Gefängnis wurde ihm trotz verschiedener Erkrankungen immer wieder die notwendige medizinische Versorgung verweigert.

Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen (WGAD) stellte schon im August 2013 unmissverständlich klar, dass Abdolfattah Soltanis Inhaftierung willkürlich und damit gesetzwidrig war. Sie verletze die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und verstoße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.