Nach Zwangsgeständnissen zwei Ahvazi-Araber im Iran hingerichtet

Das iranische Regime hat zwei Angehörige der Minderheit der Ahvazi-Araber, die dem Regime opponierten, hingerichtet.

Abdullah Kamollah Chab und Ghassem Abdullah von der iranischen Minderheit der Ahvazi-Araber wurden nach Bericht staatlicher Medien im Fajr-Gefängnis, in der im Südwesten gelegenen Stadt Dezful, hingerichtet.

Die Hinrichtung fand am Sonntag, den 4. August statt – nach Monaten der Folter, in denen man sie zu falschen Geständnissen gezwungen hatte.

Die offizielle Nachrichtenagentur IRNA schrieb am Sonntag, die beiden Männer seien der „Feindschaft gegen Gott“ (moharebeh) überführt worden – in Verbindung mit einem bewaffneten Angriff von Oktober 2015, der zwei Todesopfer gefordert hatte. Doch die Männer hatten jegliche Beteiligung an dem Angriff geleugnet.

Ihre Anwälte hatten gesagt, es liege kein Beweis für ihre Beteiligung an dem Angriff vor; sie stellten Widersprüche zwischen den „Geständnissen“, die zu der Verurteilung führten, und den Berichten von Augenzeugen fest, die am Ort des Verbrechens anwesend waren.

Am 19. Oktober 2015 wurden beide Männer verhaftet – vom Ministerium für Nachrichten und Sicherheit (MOIS) des Regimes; sie wurden sechs Monate lang an einem unbekannten Ort in Einzelhaft gehalten. Darnach wurden sie mehrere Male in verschiedene Haftzentren verlegt. Sie hatten nur sehr selten Kontakt mit ihren Familien – durch unregelmäßige Telefonate und nur einen Besuch.

Am 9. April 2019 wurden sie in das Haftzentrum des MOIS in der Provinz Hamedan verlegt; dort wurde ihnen der Kontakt mit ihren Familien versagt.

Während seiner Haft sagte Abdullah seiner Familie, die Vernehmungsbeamten des Regimes hätten ihn physischer und psychologischer Folter ausgesetzt; u. a. hätten sie umgekehrt – an den Beinen – aufgehängt und geschlagen. Auch hätten sie ihn gespielten Hinrichtungen unterworfen und ihm gesagt, sie würden ihn in einem nicht kenntlich gemachten Grab bestatten – auf einem „Friedhof ohne Schilder“.

Drei Tage lang, so sagte er seinen Angehörigen, hätten ihn die Vernehmungsbeamten immer wieder dadurch geweckt, daß sie ihm einen Sack über den Kopf stülpten, als wollten sie ihn zur Hinrichtung bringen; dabei sagten sie ihm, wenn er „gestehe“, würde er nicht hingerichtet werden. Er wies diese Versuche als Erpressung zurück; er bestand auf seiner Unschuld – er habe kein Verbrechen begangen.

Am dritten Tage hörte er – so berichtete er -, wie einer der Vernehmungsbeamten sagte: „Laßt ihn gehen. Wenn er etwas zu gestehen hätte, so hätte er es schon getan.“

Beiden Männern wurde die Benennung von Anwälten versagt – selbst während ihrer Prozesse; da vertrat sie ein vom Staat benannter Verteidiger.

Während ihres Prozesses vor dem Revolutionsgericht in Ahvaz am 22. Juni 2016 entledigten sie sich, so wird berichtet, eines Teils ihrer Kleidung, um dem Gericht ihre Folternarben zu zeigen.

Doch keine Ermittlung wurde angeordnet. Später kassierte das Höchste Gericht des iranischen Regimes das Urteil aufgrund mangelnder Beweise und gefälschter Ermittlungen und ordnete eine Wiederaufnahme an. Am 6. Juli 2017 wurden sie erneut zum Tode verurteilt.

Im Mai 2019 forderte Amnesty International das iranische Regime auf, „sie freizulassen, wenn nicht genügend Beweise vorliegen, welche nicht durch Folter oder andere Mißhandlung entstanden sind, ihnen ein erkennbares Verbrechen anzulasten und ein faires Verfahren zu garantieren – ohne das Mittel der Todesstrafe“.