Politische Gefangene Azar Korvandi (60) wird trotz kritischem Gesundheitszustand medizinische Versorgung verweigert
Die 60-jährige politische Gefangene Azar Korvandi Mousazadeh, die derzeit im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert ist, leidet unter schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, erhält jedoch weder eine angemessene medizinische Behandlung noch eine Überweisung an spezialisierte Gesundheitszentren.
Azar Korvandi leidet an einem Bandscheibenvorfall im Halsbereich, an Herzerkrankungen sowie an den Folgen einer Krebserkrankung. Ihr Gesundheitszustand gilt als äußerst besorgniserregend. Berichten zufolge ist sie mittlerweile nicht mehr in der Lage, grundlegende persönliche und alltägliche Aufgaben selbstständig zu bewältigen. In den vergangenen Wochen hat sie mindestens fünf Kilogramm an Gewicht verloren.

Politische Gefangene Azar Korvandi
Trotz der Dringlichkeit einer kontinuierlichen medizinischen Überwachung – insbesondere im Hinblick auf ihre Krebsvorgeschichte, die regelmäßige Untersuchungen und fachärztliche Betreuung erfordert – haben die Gefängnisbehörden bislang keine wirksamen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer medizinischen Versorgung ergriffen.
Darüber hinaus soll das iranische Informationsministerium, das für ihren Fall zuständig ist, ihre Anträge auf medizinischen Hafturlaub abgelehnt haben, was ihren Zugang zu notwendiger medizinischer Hilfe zusätzlich erschwert.
Hintergrund
Azar Korvandi, geboren im Jahr 1962, ist verheiratet und Mutter zweier Kinder. Bereits in den 1980er-Jahren war sie als politische Gefangene inhaftiert – damals war sie während ihrer Verhaftung schwanger und brachte unter den schweren Bedingungen von Haft und Verhören ihr Kind zur Welt.
Im Sommer 2019 wurde sie wegen angeblicher Zusammenarbeit mit der Volksmojahedin-Organisation des Iran (PMOI/MEK) sowie wegen „staatsfeindlicher Propaganda“ verhaftet, nachdem sie in ihrem privaten Garten in Shahriar familiäre Beratungssitzungen abgehalten hatte. Zunächst wurde sie gegen Kaution freigelassen, jedoch im Dezember 2021 vom Revolutionsgericht Teheran verurteilt.
Urteil und Vollstreckung
Frau Korvandi wurde zu fünf Jahren Haft wegen „Zusammenrottung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ sowie zu einem weiteren Jahr wegen „Propaganda gegen den Staat“ verurteilt. Zusätzlich wurde ihr für zwei Jahre das Verlassen des Landes verboten und die Mitgliedschaft bzw. Aktivität in sozialen, politischen und kulturellen Gruppen untersagt.
Nachdem das Berufungsgericht von Teheran das Urteil bestätigte, wurde die fünfjährige Haftstrafe gemäß Artikel 134 des Strafgesetzbuchs des Regimes vollstreckbar. Am 30. Juli 2023 wurde sie zur ersten Abteilung der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft des Bezirks 33 in Teheran vorgeladen, dort festgenommen und zur Verbüßung ihrer Haftstrafe in das Evin-Gefängnis überstellt.
Appell an die internationale Gemeinschaft
Die anhaltende Verweigerung medizinischer Behandlung für politische Gefangene stellt eine gravierende und systematische Menschenrechtsverletzung dar. Das Frauenkomitee des Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI) hat wiederholt auf die medizinische Vernachlässigung in iranischen Gefängnissen hingewiesen und fordert die Vereinten Nationen sowie internationale Menschenrechtsorganisationen auf, unabhängige Untersuchungsmissionen zur Inspektion der Haftbedingungen und zur Befragung insbesondere weiblicher politischer Gefangener zu entsenden.