UN Sonderbeauftragter über Hinrichtungen von Minderjährigen besorgt

Der UN Sonderbeauftragte über die Menschenrechtslage im Iran hat seine Sorgen über die Menschenrechtsverletzungen im Iran geäußert. Vor allem die immer häufigere Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter sei ein Grund zur Sorge, betonte er in seinem aktuellen Bericht an den UN Menschenrechtsrat.

Javaid Rehman, ein Rechtsgelehrter britisch – pakistanischer Bürger, der als Professor an der Schule für internationales und islamisches Recht lehrt, äußerte am 27. Februar sein Bedauern darüber, dass Kinder im Alter ab 8 Jahren nach iranischem Recht hingerichtet werden dürfen. Er sagte weiter, dass mindestens 33 Minderjährige seit dem Beginn der Amtszeit von Hassan Rouhani im Jahr 2013 hingerichtet worden seien.

Er forderte das iranische Regime auf, „schnellstmöglich einen Gesetzeszusatz zu beschließen, welche die Hinrichtung von Personen verhindert, die ein Verbrechen im Alter unter 18 Jahren begangen haben und dass alle aktuell existierenden Todesurteile für Kinder aufgehoben werden.“

Er bat zudem den Iran, dem Büro des UN Hochkommissar für Menschenrechte und den Sonderbeauftragten eine Liste mit minderjährigen Straftätern zukommen zu lassen, die zum Tode verurteilt wurden.

Er betonte weiter, dass die Todesstrafe überhaupt nur für die „schwersten Verbrechen“ verhängt werden sollte. Dazu zählen heimtückischer Mord. Das internationale Recht verbietet Hinrichtungen für Verbrechen, bei denen keine Gewalt ausgeübt wurde.

In den letzten Monaten gab es eine steigende Zahl von Finanzdelikten, für die Menschen zum Tode verurteilt wurden. Die Mullahs versuchen so, die fortgesetzte Wirtschaftskrise in den Griff zu bekommen, die zu Massenprotesten geführt hat.

Rehman machte deutlich, dass ein großer Prozentsatz der hingerichteten Personen im Iran aus ethnischen und religiösen Minderheiten kommt. Ein Beispiel dafür ist der iranische Kurde H. Abdollahpour, dessen Todesurteil im Oktober vom obersten Gericht bestätigt wurde, obwohl es Berichte über Folterungen in Haft gab und er keinen Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl hatte.

Er drückte auch seine Sorge aus, dass viele Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft in Haft sitzen, dass ethnische und religiöse Minderheiten unterdrückt werden und dass der Kampf um Arbeiterrechte ebenfalls unterdrückt wird.

Rehman sagte, dass der Iran folgendes tun sollte:

  • Beendigung der Todesstrafe außer für die schwersten Verbrechen
  • Schutz von Gefangenen vor Folter und Mißhandlungen
  • Freie Wahl des Anwaltes für alle Gefangenen
  • Beendigung aller Formen der Diskriminierung von religiösen und ethnischen Minderheiten
  • Ende der Verfolgung der religiösen und ethnischen Minderheiten

Seine Forderungen sind nicht neu und das Regime hat sie seit Jahrzehnten ignoriert. Es wurde sogar durch die Beschwichtigungspolitik von Europa animiert, mit den Menschenrechtsverbrechen fortzuführen. Europa ist in Sachen Verbesserung der Menschenrechte im Iran gescheitert. Europa muss diese Politik beenden und endlich das Regime für seine Verbrechen zur Rechenschaft ziehen.