UNO – Menschenrechte

Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung besorgt über drohende Hinrichtung eines Iraners, der als Minderjähriger zum Tode verurteilt wurde

Bärbel Kofler: „Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.“

Anlässlich von Meldungen über die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 16. Januar in einer Pressmitteilung:

„Die drohende Hinrichtung des jungen Iraners Sajad Sanjari erfüllt mich mit sehr großer Besorgnis.

Sajad Sanjari war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Auch im Berufungsverfahren wurde sein Todesurteil aufrechterhalten.

Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Sajad Sanjari hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Sajad Sanjari ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.

Hintergrund:

Der heute 21-jährige Sajad Sanjari wurde 2012 zum Tode verurteilt. Er gestand den ihm vorgeworfenen Mord, sagte aber, er habe in Selbstverteidigung gehandelt, da der Mann ihn vergewaltigen wollte. Im Juni 2015 wurde vor dem Hintergrund des neuen iranischen Jungendstrafrechts eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirkt. Im November 2015 wurde Sajad Sanjari jedoch erneut zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vom obersten Gerichtshof Irans im August 2016 bestätigt. Eine Revision ist dort noch anhängig.“

 Nein zur Todesstrafe: Massenhinrichtung im Iran weltweit verurteilt

Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: „Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.“

Am 2. August wurden im Gohardasht-Gefängnis der iranischen Stadt Karaj (westlich von Teheran) mindestens 20 Gefangene hingerichtet. Die Männer gehörten der sunnitischen Minderheit im Iran an. Bereits Mitte Juli war im Gefängnis der westiranischen Stadt Arak der 19-jährige Hassan Afshar hingerichtet worden. Er war zum Zeitpunkt seiner Festnahme erst 17 Jahre alt. Mit der Hinrichtung des Gefangenen, der zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Straftat noch minderjährig war, hat das Teheraner Regime erneut gegen das Völkerrecht und die Kinderrechtskonvention verstoßen.

Die Hinrichtungen haben weltweit Bestürzung hervorgerufen und wurden scharf verurteilt. Der Hohe Menschenrechtskommissar der UNO Zeid Ra’ad Al Hussein (Bild) bedauerte die Hinrichtungen und teilte in Genf mit, es gebe ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Strafverfahren. Mindestens einer der am 2. August hingerichteten Männer, der 29-jährige Shahram Ahmadi, sei durch Folter gezwungen worden, ein leeres Blatt Papier zu unterschreiben, auf das dann ein falsches Geständnis geschrieben wurde.

Der UN-Menschenrechtskommissar nannte die Hinrichtung von Gefangenen, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, „besonders entsetzlich“ und forderte das Teheraner Regime auf, das strickte völkerrechtliche Verbot solcher Hinrichtungen zu achten.

Paris: Exiliraner fordern den Stopp der Hinrichtungen im Iran.

Auch die Europäische Union verurteilte die Hinrichtungen.Eine EU-Sprecherin wies darauf hin, dass die EU die Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen ablehne. Die EU sei besorgt über die hohe Anzahl der Hinrichtungen im Iran.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Bild), erklärte am 05.08.2016 zu den jüngsten Hinrichtungen im Iran:

„Ich bin zutiefst entsetzt, dass, wie erst jetzt bekannt wurde, Iran am 18. Juli den jungen Iraner Hassan Afshar hingerichtet hat.

Hassan Afshar war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Seine Hinrichtung ist damit ein vollkommen inakzeptabler Völkerrechtsbruch, zumal beträchtliche Zweifel daran bestehen, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.“