UNO verurteilt die Menschenrechtsverletzung im Iran

UNO verurteilt die Menschenrechtsverletzung im Iran

Jüngste Resolution der UNO-Vollversammlung vom 19.12.2017 verurteilt die Menschenrechtsverletzungen im Iran zum 64. Mal. Sie wurde mit 81 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen angenommen.

Die Resolution äußert Besorgnis über das Ausmaß, mit dem die Todesstrafe angewandt wird – besonders an Jugendlichen -, ebenso über die Zahl erzwungener Geständnisse sowie die Anzahl zu Unrecht inhaftierter Ausländer und Personen mit zwei Staatsbürgerschaften.

Die Resolution verlangt vom Iran, „in Rechtsprechung und Vollzug die Maßstäbe einzuhalten, die ein faires Verfahren garantieren, darunter den rechtzeitigen Zugang zu einem Rechtsvertreter der eigenen Wahl vom Beginn der Haft und in allen Stadien des Verfahrens einschließlich der Berufungsverfahren, das Recht, von Folter, grausamer, unmenschlicher und demütigender Behandlung und Bestrafung frei zu bleiben sowie die Möglichkeit einer Haftverschonung durch Aufbringung von Lösegeld“.