Drei politische Gefangene wurden freigelassen

In Hamedan und Teheran wurden drei politische Gefangene freigelassen

Majid Rahmat Abadi und Farshid Tajmiri, zwei Studenten, die bei den jüngsten Protesten inhaftiert worden waren, wurden gegen Kaution aus dem Gefängnis in Hamedan freigelassen. Ali Shariati, ein politischer Gefangener, wurde auf Bewährung freigelassen, nachdem er drei seiner 5 Jahre im Gefängnis verbüßt hat.

Nach dem Bericht von Human Rights Activists wurden zwei der bei den jüngsten Protesten festgenommenen Studenten gegen Kaution aus dem Hamedan Gefängnis  entlassen.

Farshid Tajmiari, Student an der Fakultät für Ingenieurswissenschaften, war am 30. Dezember des vergangenen Jahres in Hamedan von Sicherheitskräften verhaftet worden.

Ein anderer Student war Majid Rahmat Abadi von der Universität für Technologie in Hamedan, der am 1. Januar von Sicherheitskräften festgenommen worden war.

Was Herrn Rahmat Abadi betrifft, sollte erwähnt werden, dass der Chef der technischen und berufsbildenden Fakultät von Hamedan Shahid Mofatteh vor kurzem erklärte: „Ich habe den Namen Majid Rahmat Abadi bisher nicht gehört, ein Student dieses Namens studiert nicht an der hiesigen Universität“.

Der Vertreter der Universität sagte das, obwohl wir Dokumente bekommen haben, wonach Majid Rahmat Abadi definitiv Student dieser Universität ist.

Ali Shariati, ein politischer Aktivist, wurde aus dem Evin Gefängnis nach Verbüßung von drei Jahren auf Bewährung entlassen.

Ali Shariati wurde im Februar 2014 festgenommen und am 11. Juli 2014 in Trakt 8 des Evin Gefängnisses verlegt, nachdem er fünf Monate im Trakt 209 interniert war. Er wurde im Zweig 15 des Revolutionsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Salavati im September 2015 zu 12 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde auf 5 Jahre Haft verkürzt.

Die Anklagen gegen die Aktivisten der Zivilgesellschaft lauteten: Teilnahme an den Protesten gegen Säureangriffe vor dem Parlament, an Versammlungen und Konspiration, Propaganda gegen das Regime, Beleidigung der Führung, Beleidigung des Präsidenten und der Besitz von Einrichtungen zum Sehen von TV Kanälen.