Zwei Jugendlichen im Iran droht demnächst die Hinrichtung

Ein junger iranischer Gefangener, der mit 15 zum Tode verurteilt worden ist, soll demnächst hingerichtet werden, das wurde Angehörigen von Vertretern der Gefängnisverwaltung mitgeteilt.

Mohammad Kalhori wurde zum Tode verurteilt, obwohl ärztliche Gutachter schreiben, dass er zu der Zeit, als er mutmaßlich den Mord begangen hat, geistig noch nicht reif gewesen sei wegen einer psychischen Störung und weil er unter Depression leidet.

Sein Anwalt Hassan Agakhani sagt: „Leider wurden Mohammads Angehörigen darüber informiert, dass das Urteil bald vollstreckt werden würde“.

Der Strafgerichtshof hatte Kalhori zunächst zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt und ihn angewiesen, der Familie des Opfers Blutgeld zu zahlen. Aber das wurde nach einer Berufung und nach Briefen eines Regierungsvertreters und eines Mitglied des Parlaments vom Obersten Gericht umgewandelt.

Aufgrund dessen wurde Kalhori im September 2016, kurz nachdem er 18 geworden war, für den Mord an seinem Lehrer im Jahr 2014 zum Tode verurteilt.

Noch im Juni 2018 haben zwei Menschenrechtsexperten der UNO die iranischen Behörden ermahnt, die Hinrichtung zu stoppen.

Agnes Callamard, UN Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Renate Winter, die das UN Komitee für die Rechte des Kindes leitet, schreiben: „Der Iran hat sich dazu verpflichtet, die Anwendung der Todesstrafe für alle unter 18jährigen zu unterbinden, und zwar durch die Ratifizierung sowohl des Internationalen Abkommens über Bürgerliche und Politische Rechte als auch der Konvention über die Rechte des Kindes. Deshalb ist diese Hinrichtung gesetzwidrig und willkürlich“.

Ein anderer jugendlicher Straftäter, Shayan Saidpour, der zum Tode verurteilt worden ist, wurde in ein anderes Gefängnis in der Provinz Kurdistan verlegt und es muss befürchtet werden, dass er auch bald hingerichtet wird.

Saidpour wurde für einen Mord im Alter von 15 oder 16 verurteilt und ist seit 2015 im Gefängnis. Er bekam im Gefängnis psychiatrische Betreuung und hat mehrmals versucht, Selbstmord zu begehen.

Am Tag des Mordes stand Saidpour unter Alkohol. Deshalb wurde er zusätzlich zu 80 Peitschenhieben verurteilt, so seine Angehörigen. Zwei Tage danach hat er sich der Polizei gestellt.

Der Iran ist eines der wenigen Länder, die jugendliche Straftäter immer noch hinrichten. Es ist illegal, jemanden für Verbrechen hinzurichten, das vor dem Alter von 18 begangen wurde, d.h. ein Verstoß gegen das Internationale Abkommen für bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und gegen die Konvention für die Rechte des Kindes. Bei beiden Verträgen ist der Iran Partei, aber das Regime lässt in keiner Weise erkennen, dass es damit aufhören will.

Im Februar 2018 hat der UN Beauftragte für Menschenrechte den Iran aufgerufen, die Hinrichtung von Jugendlichen zu stoppen.

Zeid Ra’ad Al Hussein erklärte: „Die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ist nach dem internationalen Recht eindeutig verboten unabhängig von den Umständen und der Art des Verbrechens, das begangen wurde“.

Man nimmt an, dass mindestens 80 jugendliche Straftäter im Todestrakt sind.