Iran: 87 Hinrichtungen im Januar
Erschreckende Hinrichtungsbilanz im Iran: 87 Hinrichtungen im Januar
Unter den Hinrichtungsopfern waren auch Minderjährige. UN-Experten fordern einen Hinrichtungsstopp im Iran: „Jedes Todesurteil, das entgegen den internationalen Verpflichtungen einer Regierung verhängt wird, ist gesetzwidrig und kommt damit einer willkürlichen Hinrichtung gleich.”
Das Teheraner Regime setzt sich weiter über die Appelle der internationalen Gemeinschaft hinweg und setzt die Massenhinrichtungen fort. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen und staatlichen iranischen Medien wurden im Januar im Iran 87 Gefangene hingerichtet. Damit wurde durchschnittlich alle 9 Stunden eine Hinrichtung vollstreckt.
Unter den Opfern waren auch zwei junge Männer, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren. Damit hat das Teheraner Regime erneut gegen das Völkerrecht und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurde der 20-jährige Arman Bahr Asemani am 15. Januar im Shahab-Gefägnis der zentraliranischen Stadt Kerman hingerichtet. Er war im Alter von 16 Jahren zum Tode verurteilt worden. Im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Tabriz wurde am 18. Januar der 18-jährige Hassan Hassanzadeh hingerichtet. Er wurde im Todestrakt gefangen gehalten, seit er 15 Jahre alt war.
Am 17. Januar hatten drei UN-Experten das Regime im Iran aufgefordert, die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung eines minderjährigen Straftäters zu stoppen. „Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass das Leben eines minderjährigen Straftäters weiterhin in Gefahr ist und dass er jederzeit hingerichtet werden kann”, erklärten die Experten Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte im Iran, Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche und willkürliche Hinrichtungen, und Benyam Dawit Mezmur, Vorsitzender des Komitees für die Rechte des Kindes.
„Die iranischen Verantwortlichen müssen die Hinrichtung dieses Jugendlichen sofort stoppen und die gegen ihn verhängte Todesstrafe aufheben, wie das durch die internationalen Standards zur Verhängung dieser Strafe gefordert wird”, betonten die Experten.
Im Iran werden weiter minderjährige Straftäter zum Tode verurteilt und hingerichtet, obwohl dies gemäß dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte und der Kinderrechtskonvention strikt verboten ist, die auch vom Iran unterzeichnet wurden.
Im Januar 2016 hatte das Komitee für die Rechte des Kindes das Regime im Iran aufgefordert, die Hinrichtung von Kindern und Personen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, zu beenden. Dennoch wurden 2016 mindestens fünf minderjährige Straftäter hingerichtet, und aktuell befinden sich Berichten zufolge mehr als 78 Jugendliche in Todeszellen.
„Iran muss seine internationalen Verpflichtungen einhalten, indem es die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ein für alle Mal einstellt”, erklärten die Experten.
Jahangir und Callamard äußerten außerdem ihre Empörung über die Hinrichtung von 16 Gefangenen, die am 16. Januar im Iran wegen angeblicher Drogenvergehen hingerichtet wurden. „Internationalem Recht zufolge dürfen Länder, in denen weiterhin die Todesstrafe gilt, diese nur für die schwersten Verbrechen verhängen, d.h. solche, bei denen der Täter vorsätzlich getötet hat. Drogendelikte zählen nicht dazu”, betonten die Expertinnen.
„Außerdem zeigen Informationen, die wir erhalten haben, dass die Gerichtsverfahren einiger dieser Personen nicht den internationalen Vorschriften für faire Verfahren entsprochen haben”, erklärten die Expertinnen. „Jedes Todesurteil, das entgegen den internationalen Verpflichtungen einer Regierung verhängt wird, ist gesetzwidrig und kommt damit einer willkürlichen Hinrichtung gleich.”
In den vergangenen zwei Jahren wurden Berichten zufolge im Iran mehr als 1000 Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet, und aktuell droht rund 5000 Gefangenen die Vollstreckung ihres wegen Drogendelikten verhängten Todesurteils.
„Bis die Todesstrafe wegen Drogendelikten im Iran abgeschafft ist, sollte ein Moratorium für diese Hinrichtungen erfolgen und alle geplanten Hinrichtungen wegen Drogendelikten sollten gestoppt werden”, betonten die beiden Expertinnen.
Sie stellten außerdem fest, dass Menschenrechtsverteidiger, die sich im Iran gegen die Todesstrafe einsetzen, zunehmend verfolgt werden. Mehrere Aktivisten gegen die Todesstrafe wurden im Jahr 2016 zu langen Haftstrafen verurteilt.
Asma Jahangir (Pakistan) wurde im September 2016 vom Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran ernannt. Sie ist eine ehemalige Sonderberichterstatterin für standrechtliche Hinrichtungen und für Religionsfreiheit.
Agnes Callamard (Frankreich) ist Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche und willkürliche Hinrichtungen. Sie leistet weltweit anerkannte Arbeit im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Engagements. Sie hat multilaterale Organisationen und Regierungen weltweit beraten und Menschenrechtsuntersuchungen in mehr als 30 Ländern geleitet.
Das Komitee für die Rechte des Kindes ist ein Gremium aus 18 unabhängigen Experten, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Unterzeichnerstaaten überwacht.